
Löschung unberechtigter Einträge bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien
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Es kommt realtiv oft vor, dass negative Einträge bei der SCHUFA ohne trifftigen Grund erfolgen. Daher kann es sich oftmals lohnen, den Eintrag durch einen professionellen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.
Sollte ein rechtsgrudloser Eintrag festgestellt werden, leitet unsere Bankrechtskanzlei, 18 Jahre Erfahrung, umgehend die nötigen Schritte in die Wege, um den negativen Schufa-Eintrag zeitnah löschen zu lassen.
Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal ESER sollten Sie keine Zeit verlieren und umgehend mit uns Kontakt aufnehmen.
Urteile
Kann ein SCHUFA-Eintrag auch vor Ablauf einer Drei-Jahresfrist gelöscht werden?
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit seinem Urteil vom 03.06.2022 (AZ 17 U 5/22) die Löschungsrechte Betroffener gestärkt:
Betroffene eines Insolvenzverfahrens können nun von der SCHUFA Löschung der Eintragung über ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren bereits sechs Monate nach Aufhebung des Verfahrens verlangen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine derartige Datenverarbeitung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht mehr rechtmäßig und dem Betroffenen steht dahingehend ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser ergibt sich aus Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO.
Grundsätzlich speichert nämlich die SCHUFA Daten über ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren bei Privatpersonen für drei Jahre, ab dem Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Dies kann für Privatpersonen zu erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen führen.