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MERCEDES BENZ DIESELSKANDAL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der neue Rückruf des KBA`s / Kraftfahrt-Bundesamtes vom 20.12.2023 von mindestens 100.000 Diesel-Fahrzeugen gegen Mercedes-Benz hat einen enormes Echo in der Presse erfahren. 

Zahlreiche Medien wie Spiegel, Handelsblatt aber auch die Öffentlich-Rechtlichen Sender berichten hierüber ausführlich.

Auch die am Heimatort von Mercedes-Benz ansässige Stuttgarter Zeitung berichtete hierüber heute, 21.12.2023, ausführlich.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.anordnung-des-kraftfahrtbundesamtes-mercedes-muss-mindestens-100-000-diesel-fahrzeuge-zurueckrufen.7bb56ca4-56a2-43d1-a9eb-8e5092169255.html

 

Rechtsanwalt Eser wurde aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Mercedes -Dieselskandal von nahmhaften Pressevertretern nach der aktuellen Rechtslage gefragt!

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits seit dem Aufkommen des Dieselskandals im Jahre 2016 bundesweit mehrere Hunderte geschädigte Fahrzeugbesitzer und haben vor allem am Heimatsgericht der Kanzlei hunderte Klagen gestützt auf Schadensersatz eingereicht.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser, selbst seit 2005 spezialisiert auf Verbraucherrecht und seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wollen die vom Dieselskandal betroffenen Autofahrer in der Regel das Fahrzeug gar nicht zurückgeben (großer Schadenersatz) sondern verlangen den sog. kleinen Schadenersatz (bis zu 15 % der Kaufpreissumme ohne Rückgabe des Fahrzeugs). 

Dies ist nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und BGH nunmehr unproblematisch möglich!

Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Thermofensters!


Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bemängelt aber selbst im Rahmen der neuen Rückrufaktion das Vorliegen eines solchen Thermofensters und stellt dessen Existenz nunmehr verbindlich fest!

Nach den zahlreichen geführten Prozessen sieht Rechtsanwalt Eser in der neuen Rückrufaktion praktisch nun einen Freischein Schadensersatz von Mercedes-Benz geltend zu machen. Denn diese kann die Existenz des sog. Thermofensters nicht mehr vor Gericht bestreiten.

Betroffene Autobesitzer sollten daher kein Geld verschenken und verjährungshemmende Maßnahmen so schnell wie möglich ergreifen! Denn es ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise zum Jahresende 2023 berechtigte Ansprüche bereits verjähren. 

Schnelles Handeln ist nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser daher erforderlich, vor allem wenn im Hintergrund noch eine Rechtschutzversicherung besteht und Kostenschutz angefragt werden muss.

 

Nach dem verpflichtenden Rückruf dürfte es nach Auffassung von Rechtsanwalt ESER nämlich nun unstreitig sein, dass in die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu mindestens eine sogenannte unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH`s und des BGH`s  steht dem Besitzer eines solchen manipulierten Fahrzeuges dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Weitere Beweise sind nicht mehr erforderlich.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog.  großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.


Voraussetzung ist einzig und allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die den Schadstoffausstoß im Prüfzustand senkt aber die Grenzwerte für die  Stickoxid-Emissionen aber im realen Fahrbetrieb erheblich übersteigt.  


Die von der Rückrufaktion betroffenen Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Hierzu müssen sie nicht mehr das Fahrzeug zurückzugeben.


Vor dem Hintergrund dieser sehr positiven Rechtsprechung und des bestehenden verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamts, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, betroffenen Mercedes-Besitzern kein Geld zu verschenken und sich noch vor Jahresablauf, zur Vermeidung einer drohenden Verjährung, informieren und beraten zu lassen. Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten. Wir führen kostenfrei die Korrespondenz für Sie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 18 Jahren als Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei auf Verbraucherseite bundesweit tätig.

 


Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!


Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.

Dies vor allem vor dem Hintergrund der vor kurzem ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.05.2023.

Vereinfacht gesagt hat der EuGH entschieden, dass bei der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, der klagende Autokäufer nicht mehr Schädigungsvorsatz den Autobauern nachweisen muss. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.

Dies bedeutet, dass wer ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, nun realtiv unproblematisch Schadenersatz einfordern kann.

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Am 08.05.2023, wurden 3 Musterverfahren wegen Fahrzeugen von Mercedes, Audi und VW verhandelt. Die streitgegenständlichen Fahrzeuge sind alle vom Dieselskandal betroffen.

 

Die getroffenen Entscheidungen sollen selbst erst am 26.06.2023 verkündet werden. Der Senat machte aber schon jetzt deutlich, die Vorgaben des EuGH beachten zu wollen, siehe unten. D.h. der BGH tendiert nun ganz klar zum Schadensersatz auch bei Thermofenstern.

In allen Autos sind sog. Abschalteinrichtungen verbaut, die Abgaswerte verändern. Etwa im VW-Fall ein sog. Thermofenster, das im Motor EA288 die Verbrennung je nach Außentemperatur drosselt oder sogar ganz herunterfährt. Bei Mercedes geht es um ein Diesel-Auto, in dem neben einem Thermofenster auch eine sog.  Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut ist. Bei dieser weiteren Abschalteinrichtung führt dabei die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Schadstoffausstoß.

Macht der BGH den Weg frei für eine weitere Dieselklagewelle?

Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 21.03.2023, Az. C-100/21, siehe weiter unten, entschieden, dass Diesel-Fahrer wegen dem sog. Thermofenster Anspruch auf Schadensersatz haben.

Hierbei sollte nun der BGH vor allem die Anspruchsvoraussetzungen für deutsche Kläger konkretisieren und Rechtsklarheit schaffen.

Jetzt müssen sich die deutschen Diesel-Fahrer noch bis zum 26. Juni gedulden.

Zweite Klagewelle rollt an!

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der mit seiner Kanzlei ESER LAW, seit 2016 bereits hunderte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal, vor allem gegenüber Mercedes, VW, AUDI und Fiat, bundesweit anwaltlich vertreten hat, wird der BGH der neueren Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgen. 

Denn bereits am 21.03.2023 hatte der europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache, Az. C-100/21, der Autoindustrie eine epochale Niederlage zugefügt.

Der EuGH hatte insoweit entschieden, dass bei der Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie eines Thermofensters, der klagende Autokäufer nicht mehr Schädigungsvorsatz den Autobauern nachweisen muss. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.


Dies bedeutet, dass wer ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, nun realtiv unproblematisch jetzt Schadenersatz fordern kann.

Allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie zum Beispiel eines Thermofensters reicht schon für die Begründetheit eine Schadensersatzklage nämlich aus.

Drohende Verjährung zum 31.12.2023 beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

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Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EuGH-Urteil vom 21.03.2023!

Die Stuttgarter Boutique Kanzlei Eser Law ist eine der erfahrensten Kanzleien im Diesel-Abgasskandal. Mit unserer herausragenden Expertise und Erfahrung haben wir bereits zahlreiche Urteile und Vergleiche erstritten.

Sensationelles Urteil!

Große Wende im Abgasskandal durch EuGH-Urteil vom 21.03.2023! Bis zu 50.000 EUR zurück holen!

Eser Rechtsanwälte berichteten mehrfach, zuletzt am 19.03.2023, dass eine epochale Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes EuGH im Dieselskandal gegen Mercedes Benz ansteht, Az. C-100/21. Heute also am 21.03.2023, hat der EuGH Mercedes Benz eine riesige Niederlage zugefügt.

 

Vereinfacht gesagt hat der EuGH entschieden, dass Mercedes Benz bereits wegen dem Einbau eines Thermofensters auf Schadenersatz haftet! Der klagende Autokäufer muss nicht mehr Schädigungsvorsatz Mercedes Benz nachweisen. Es reicht schon eine einfache Fahrlässigkeit.

Dies bedeutet, dass wer ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, nun realtiv unproblematisch Schadenersatz fordern kann.

Allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie zum Beispiel eines Thermofensters reicht schon für die Begründetheit eine Schadensersatzklage nämlich aus.

Neue Klagewelle!

Konkret betroffen sind neben Mercedes aber auch andere mit einem Thermofenster ausgestattete Motoren wie etwa die von VW, Audi, Porsche, Opel, Fiat, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot. Auch gegenüber VW wird eine neue Klagewelle anrollen. Gund ist der Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189, nämlich der EA 288 Motor. In gleicher Weise würden auch die Schadenersatzklagen von Wohnmobil-Besitzern gegen Fiat bzw. FCA Italy zum Erfolg führen, so Rechtsanwalt Eser weiter.

Verjährungsfrist dringend beachten!

Insoweit sollte aber noch dieses Jahr rechtliche Schritte eingeleitet werden, da möglicherweise Ansprüche schon zum Jahresende 2023 zu verjähren drohen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht Eser.

 

Die allermeisten Rechtschutzversicherer tragen die Kosten! Daher, Verjährungsfalle vermeiden und dieses Jahr noch tätig werden!

 

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 18 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherrechtes sowie des Anlegerschutzes ausschließlich auf Seiten von Verbrauchern tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern als auch von Betroffenen des Abgasskandals.

Wir gehören bereits seit 2015 zu den Kanzleien, die sich im Kampf um Schadensersatz bei manipulierten Dieselfahrzeugen für Ihre Mandanten erfolgreich einsetzen.

Individuelle Bearbeitung und Betreuung durch einen Anwalt ist bei uns garantiert. Bei uns gibt es keine Bearbeitung der Fallakte durch unqualifiziertes Personal.

EuGH-Grundsatzurteil im Februar 2023 erwartet. Bis zu 50.000 € Schadenersatz möglich!

Riesige Chance für Besitzer von betroffenen Daimlerfahrzeugen durch neuere Urteile des EuGH!

 

Die Chancen Schadenersatz zu erhalten sind im Mercedes Benz-Diesel Abgaskomplex enorm gestiegen:

Nach Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Athanasios Rantos, haften abgasmanipulierende Hersteller von Wohnmobilien und PKW  (Stichwort: unzulässige Abschalteinrichtung) auch dann, wenn Vorsatz und  Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann (Az. C 100/21).

 

Dies ist eine sehr gute und verbraucherfreundliche Nachricht, so Rechtsanwalt Eser, weil in der Regel der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Gernalsanwaltes folgt.

Das bahnbrechende Grundsatz-Urteil des EuGH wird für Ende Februar 2023 erwartet!

 

​​​​​Wahlrecht auf Rückgabe oder reinen Schadenersatz!

Besitzer von abgasmanipulierten Mercedes-Fahrzeugen müssen hierbei ihr Wohnmobil nicht unbedingt zurückgeben um Schadenersatz zu erhalten. Insoweit haben sie ein Wahlrecht. Sie können den sog. großen Schadenersatz geltend machen, dann müssen sie den Mercedes zurückgeben oder den sog. kleinen Schadensersatz, (BGH, Az. VI ZR 40/20), dann dürfen sie den Mercedes behalten, so Dieselexperte Rechtsanwalt Eser.

 

EuGH: Neue Diesel-Rechtsprechung - Schadenersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen

 

Aufgrund zahlreicher Beweis- und Hinweisbeschlüsse sowie verbraucherfreundlichen Urteilen des EuGH`s und des BGH`s sind die Chancen auf Schadenersatz enorm gestiegen.

So hat beispielsweise am 14.07.2022 der europäische Gerichtshof (EuGH)  entschieden, dass ein Thermofenster bzw. eine temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung illegal ist (Az.: C-134/20).

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser  hat der EuGH mit seiner Entscheidung (Az. C-128/20 u.a.)  über den Einzelfall hinaus  klargestellt, dass sämtliche Autohersteller wegen der Verwendung eines Thermofensters zu Schadenersatz  zu verurteilen sind. Dies würde vor allem  Mercedes- bzw. Daimler-Fahreuge betreffen. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seinem Team  bisher bundesweit über 250 Mercedes /  Daimler-Kunden außergerichtlich und gerichtlich vertreten hat, rechnet jetzt mit einer weiteren Klagewelle gegen Mercedes vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten in der Regel tragen.

Die Kanzlei ESER LAW empfiehlt vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Kunden, schnell zu handeln.

 

Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Nachteilen zu kämpfen: Es drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste.

                                                              Weitere EuGH - Urteile kommen!

 

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist nämlich auch ein weiteres Verfahren gegen Mercedes / Daimler (Az. C-134/20) anhängig.  

 

Auch dort geht Rechtsanwalt Eser von einem Sieg der Vebraucher  aus. Dann dürften hundertausene Mercedes-Fahrzeuge unmittelbar betroffen sein.

Wegen der bahnbrechenden Entscheidung des EuGH`s  sind die Aussichten auf vollen Schadenersatz bereits jetzt schon deutlich gestiegen, so Rechtsanwalt Eser, der seit Jahren bundesweit erfolgreich Besitzer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen vertritt.

 

Der EuGH festigt mit den aktuellen drei Entscheidungen seine Auffassung, dass in den meisten aktuell zugelassenen Diesel-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen enthalten sind. Mit dem Verfahren Rechtssache C-100/21, dessen Entscheidung im September erwartet wird, wird der EuGH inhaltlich weitere Leitlinien aufstellen, die die Klagen deutscher Diesel-Kunden vor den Gerichten erheblich vereinfachen könnten.

 

 

Falls der klagende Mercedes-Besitzer über ein kostendeckende Rechtsschutz verfügt - insoweit führen wir für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutz durch - sollte nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser stets  einer Einzelklage vor einer Musterfeststellungsklage der Vorzug gegeben werden.

 

Ein solches Verfahren ist nicht nur deutlich schneller, sondern mündet bei positivem Ausgang direkt in eine Schadensersatzzahlung. Im Musterverfahren gegen VW wegen des Skandalmotors EA 189 warten beispielsweise immer noch Zigtausende berechtigte Kläger auf die Zahlung des Geldes. Auch stehen die Chancen bei einer Einzelklage gut, im Rahmen eines solchen Verfahren eine deutlich höhere Entschädigung, durchzusetzen, insbesondere, wenn die Musterfeststellungsklage mit einem Vergleich beendet werden sollte.

Mit einer Einzelklage wird vor allem auch die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist sicher gehemmt bzw. unterbrochen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass zum Jahresende 2023 berechtigte Ansprüche drohen zu verjähren, sollte dies dringend beachtet werden.

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Mustefestellungsklage

 

Vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart hat am 12.07.2022 der Prozess im Verfahren einer Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz begonnen.

In einigen Punkten hat sich das OLG Stuttgart verbraucherfreundlich positioniert. Die amtlichen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes eignen sich demnach als Grundlage für die Klage des vzbv.

Die Richter erkennen außerdem bei den Euro-6-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec (4Matic) und GLK 250 BlueTec (4Matic) Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Zur weiteren Aufklärung fordert das Gericht, dass Mercedes-Benz die an der Motorentwicklung beteiligten Personen namentlich benennt. Der Autobauer wollte sich dazu weiterhin nicht äußern.

 

Bei den Euro-5-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic sieht das Gericht noch keine hinreichenden Anhaltspunkte, die auf einen Vorsatz schließen lassen. Für diese Fälle sind die anstehenden Entscheidungen des EuGH und des BGH besonders wichtig, da durch deren Urteile die Voraussetzungen für Schdensersatz gesenkt werden könnten. Weitere offene Fragen dazu werden daher im Verlauf des Prozesses geklärt. Die Entscheidung des EuGH wird in drei bis sechs Monaten erwartet.

 

Dies zeigten auch zuletzt Urteile des Bundesgerichthofes / BGH, die zu dem sog. Therofenster bzw. dem Motor OM 651 ergingen.

 

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat wird nun am 16.09.2021 in vier gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden Sachen über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Thematik des sogenannten "Thermofensters"  entscheiden.

 

Insoweit geht es besonders um Modelle, die den Motortyp mit dem Kürzel „OM651“ unter der Haube haben.

 

Diese Fahrzeuge haben sich die Verbraucherschützer des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) auch für die sog. Musterfeststellungsklage ausgesucht.

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Ausgewählte aktuelle Entscheidungen gegen die Mercedes Benz Group AG, nicht rechtskräftig:

 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 09.06.2022 - 20 O 483/21 - Mercedes C 300 CDI

 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 10.06.2022 - 17 O 922/21 - Mercedes Vito

 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.04.2022 - 29 O 13/22 - Mercedes Sprinter

 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.04.2022 - 29 O 16/22 - Mercedes A 180 CDI

 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.05.2022 - 20 O 531/21 - Mercedes C 220 d

 

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Das sind die Hintergründe des Daimler-Dieselskandals:

Seit 2018 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) europaweit rund 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Daimler widersprach diesen Rückrufen zwar, doch das KBA lehnte die Widersprüche nach eingehender Prüfung ab.

Im Anschluss daran gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bekannt, dass das KBA insgesamt fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckte. Diese Abschalteinrichtungen beeinflussen die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW. Teilweise wurden sogar mehrere Abschalteinrichtungen in einem Fahrzeug entdeckt.

Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM622, OM626 und OM642 und OM651-Motor. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R- und S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Vito und Viano.

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, dem steht grundsätzlich Schadenersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

 

Dabei geht das manipulierte Auto an den Hersteller zurück. Dieser muss im Gegenzug den Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer müssen sich erfolgreiche Kläger anrechnen lassen. Diese liegt jedoch in aller Regel klar unter dem tatsächlichen Wertverlust des Fahrzeugs, so dass der wirtschaftliche Vorteil gegenüber dem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt klar erkennbar ist.

 

Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klageeinreichung Verzugszinsen.

 

Alternativ besteht auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erhalten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich.

 

Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen.

 

Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Mercedes Benz Dieselskandal: Infos
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