Ihnen wurde Ihr Kontokorrentkredit oder ein anderer Unternehmenskredit von Ihrer Bank gekündigt? Es droht die Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung, die Verwertung von Sicherheiten oder sogar ein negativer SCHUFA-Eintrag?
Ihre rechtliche Vertretung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal ESER
Sie suchen nach einem Anwalt, der Ihnen helfen kann?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Ich helfe Ihnen gerne. Meine Fachanwaltskanzlei ESER verfügt über 20 Jahre Erfahrung und umfassende juristische Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir unterstützen Unternehmen und Selbstständige effektiv im Umgang mit Kreditkündigungen und setzen uns dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und optimale Lösungen zu finden.
Ihr Schutzschild gegen unberechtigte Kreditkündigungen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser steht an Ihrer Seite!
Wenn die Bank Ihrem Unternehmen den Kredit kündigt, kann das existenzbedrohend sein. In solchen Momenten brauchen Sie einen starken Partner, der Ihre Interessen effektiv verteidigt und Ihnen den nötigen Raum verschafft, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser ist dieser Partner – Ihr Schutzschild gegenüber der Bank.
Warum Rechtsanwalt Eser?
-
Fachliche Exzellenz: Als ausgewiesener Experte im Bank- und Kapitalmarktrecht kennt Kemal Eser die Strategien der Banken und weiß, wie man ihnen auf Augenhöhe begegnet.
-
Zeitgewinn: Durch gezielte rechtliche Schritte verschafft er Ihnen wertvolle Zeit, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und weitere Nachteile abzuwenden.
-
Respekt von der Bank: Mit seiner Unterstützung überlegen es sich Banken zweimal, bevor sie weitere Schritte gegen Sie einleiten. Drohende Maßnahmen wie Schadensersatzforderungen können oft abgewendet werden.
-
Schutz Ihrer Interessen: Er setzt sich dafür ein, Kündigungen weiterer Geschäftsbeziehungen, die Verwertung von Sicherheiten und negative SCHUFA-Einträge zu vermeiden.
Investition, die sich lohnt
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung fallen im Vergleich zu den potenziellen Schäden durch eine Kreditkündigung kaum ins Gewicht. Mit Kemal Eser an Ihrer Seite erhöhen Sie die Chance, Ihr Unternehmen zu schützen und finanzielle Verluste abzuwenden.
Ihre nächsten Schritte
-
Kontakt aufnehmen: Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
-
Strategie entwickeln: Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung.
-
Handeln: Mit klaren Zielen und einem starken Partner können Sie den Herausforderungen selbstbewusst entgegentreten.
Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens.
RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN!
Unternehmer stehen bei Kreditkündigung nicht schutzlos dar!
Wenn Ihr Kontokorrentkredit oder ein anderes Unternehmenskredit von Ihrer Bank gekündigt wurde, bedeutet das nicht, dass Sie der Situation hilflos ausgeliefert sind.
In rechtlicher Hinsicht gibt es zahlreiche Schutzmechanismen, die Unternehmern zur Verfügung stehen, um sich gegen unberechtigte oder unwirksame Kündigungen zu wehren.
Rechtliche Schranken bei Kreditkündigungen
Selbst bei einer ordentlichen Kündigung eines Unternehmensdarlehens, beispielsweise nach Nr. 19 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken (AGB-Banken), müssen Banken bestimmte rechtliche Schranken beachten.
Wenn diese nicht eingehalten werden, kann die Kündigung unwirksam sein.
Unter Umständen können Unternehmer sogar Gegenansprüche in Form von Schadensersatz geltend machen.
Auch wenn es gesetzlich kein ausdrückliches Verbot für eine Kündigung zur "Unzeit" gibt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2013 wichtige Kriterien aufgestellt, die von Banken und Sparkassen beachtet werden müssen. In seinem Urteil vom 16. Juli 2013 (Az.: XI ZR 260/12) betont der BGH, dass das Kündigungsrecht der Bank nicht schrankenlos ist.
Einschränkungen des Kündigungsrechts:
-
Verbot der Kündigung zur Unzeit
-
Verbot des Rechtsmissbrauchs
-
Kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
-
Angemessenheitsprüfung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, eine angemessene Frist zur Rückzahlung zu gewähren.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung steht unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Unternehmens.
Eine Kündigung kann unzulässig sein, wenn der daraus resultierende Schaden für das Unternehmen unverhältnismäßig groß ist, während die Unterlassung der Kündigung die Bank nur geringfügig belastet.
Eine ordentliche Kündigung kann auch bei einem Kredit ohne Laufzeitvereinbarung ausgeschlossen sein, wenn die Bank mit dem Kreditnehmer eine bestimmte Zwecksetzung vereinbart hat.
Aus dieser Zweckbindung kann sich eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit ergeben.
Die Rechtsprechung erkennt an, dass das ordentliche Kündigungsrecht der Bank sogar abbedungen sein kann, insbesondere wenn durch die Kreditkündigung auch andere Darlehen fällig würden und dies zu einer erheblichen Belastung des Unternehmens führt.
Schadensersatzansprüche bei unwirksamer Kündigung
Eine unwirksame oder pflichtwidrige Kündigung kann Schadensersatzansprüche auslösen. Gemäß §§ 280 ff. BGB ist die Bank zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Unternehmer durch die unrechtmäßige Kündigung entsteht.
Hilfe bei Darlehenskündigung
Bei drohender oder erfolgter Darlehenskündigung ist rasche Hilfe notwendig.
Durch die Kündigung wird der Restbetrag zur Zahlung fällig, was die Liquidität Ihres Unternehmens stark beeinträchtigen kann.
Unsere Leistungen für Sie:
-
Prüfung der Rechtmäßigkeit: Wir analysieren Ihre Kredit- und Sicherungsverträge sowie die Wirksamkeit der Kündigung Ihres Darlehensvertrages.
-
Verhandlungen mit der Bank: Wir führen Gespräche mit den finanzierenden Banken und bemühen uns um eine Einigung oder einen außergerichtlichen Vergleich.
-
Vermeidung weiterer Nachteile: Unser Ziel ist es, weitere Rechtsnachteile wie die Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung, die Verwertung von Sicherheiten oder negative SCHUFA-Einträge zu vermeiden.
-
Strategische Rechtsvertretung: Durch taktisch kluges Vorgehen setzen wir Ihre Interessen effektiv durch und schaffen Zeit und Respekt gegenüber der Bank.
Warum unsere Fachanwaltskanzlei?
Mit 20 Jahren Erfahrung verfügt die Fachanwaltskanzlei ESER über die juristischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um Unternehmen und Selbstständigen im Umgang mit Kreditkündigungen effektiv zu beraten und zu helfen. Wir sind Ihr Schutzschild gegenüber der Bank und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie von einer Kreditkündigung betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Kosten für eine anwaltliche Beauftragung fallen im Hinblick auf das erreichte Ziel kaum ins Gewicht. Mit unserer Unterstützung können Sie Zeit gewinnen und weitere Rechtsnachteile vermeiden.