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VW EA 189 MOTOR!NOCH KEINE VERJÄHRUNG! KLAGEN HEUTE NOCH MÖGLICH!


Obwohl der BGH mit Urteil vom 17.12.2020, Aktenzeichen: VI ZR 739/20, die orginären Schadensersatzansprüche in den allermeisten Fällen als verjährt betrachtet, können sich dennoch Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Skandalmotor  EA 189 auf eine Spezialrechtsprechung berufen, die eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gewährt. Die Rede ist vom

Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB - die Verjährung erst nach 10 Jahren ab Kauf vorsieht.

Bereits zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte haben in diesem Sinne schon für die Verbraucher entschieden und keine Verjährung angenommen. Hierauf können sich noch alle klagewilligen Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen berufen.


Und zwar auf Grundlage des § 852 BGB (Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung). Dort heißt es:


    "Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an..."

Verbraucherfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte Koblenz, Stuttgart und Oldenburg die § 852 BGb angewandt haben!

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2021, 12 U 161/20.


OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021, 10 U 339/20.



OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2021, 7 U 1602/20.


 

EA 189 VW Motor: Infos
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