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Courthouse Steps

Kreditkartenbetrug / EC- Kartenmissbrauch

Tausende von Bankkunden werden leider Jahr für Jahr Opfer von Internetbetrug bzw. Kreditkartenmissbrauch im Netz. Die Fallzahlen steigen leider von Jahr zu Jahr.
 

Internetbetrüger kommen immer häufiger, auch im Rahmen von großen Datenskandalen bei Banken und Social Media-Unternehmen, wie zum Beispiel bei Facebook, immer häufiger an die persönlichen Daten der geschädigten Bankkunden.


Eine beliebte Quelle sind dann infizierte Anhänge in E-Mails, über die Kriminelle Schadsoftware auf den Computern der Verbraucher installieren, die sämtliche Eingaben protokollieren. Eine andere häufig verwendete Methode ist die Umleitung auf präparierte Internetseiten, wo die Nutzer zur Eingabe ihrer Daten aufgefordert werden.
 

Die auf Kreditkartenmissbrauch spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser, Herr Eser ist zugleich Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht, 19 Jahre Erfahrung, erhält aus dem gesamten Bundesgebiet jedens Jahr Dutzende Anfragen geschädigter Bankkunden.

Obwohl laut Gesetz § 675u BGB lediglich eine maximale Haftung von 50 € für die Bankkunden besteht, weigern sich die allermeisten Banken den entstandenen Schaden vollständig wieder auszugleichen.

 

Durch die Bank behaupten dann die Banken die Bankkunden wären selbst verantwortlich da sie angeblich fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hätten.

Die geschädigten Bankkunden versuchen verständlicherweise dann wiederum das abgebuchte Kapital zu retten.

 

Rechtsanwalt Eser weist hier auf die eindeutige Gesetzeslage hin, dass nämlich die Bank die abgebuchten Beträge gemäß  § 675 u Satz 2 BGB zu zahlen hat.

 

Nach der genannten Vorschrift ist der Zahlungsdienstleister (ZDL) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nämlich schon laut Gesetz verpflichtet, dem Zahler den Betrag durch Buchung einer entsprechenden Gutschrift wieder gut zu schreiben, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist.

 

Vielversprechende Urteile!

Das Landgericht Berlin (LG Berlin) hatte bereits in einem anderen Fall  mit Urteil vom 20.09.2023 (Az.: 10 O 193/22) z.B. die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB“) verpflichtet, ihrem Kunden die ihm Rahmen eines Online Banking Betruges unrechtmäßig abgebuchten Beträge nebst Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten) zu erstatten.

Nur wenn die Bank nachweisen könnte, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte der Bank dann ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch nach § 675 v BGB zustehen.

Das interessante an der Entscheidung des Landgerichtes Berlin ist hier insbesondere, dass es auch bei der Verwendung des 3-D-Secure Verfahrens sich nicht ohne weiteres auf die Seite der Bank geschlagen hat. Es hat dieses Verfahren nicht in dem Sinne als 100% sicher eingestuft.

Auch nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Eser sollten betroffene Kreditkartenkunden sich nicht durch die Verwendung des 3-D-Secure Verfahrens abschrecken lassen, nach dem Motto das man keine Chance gegen die Bank dann hätte.

Insoweit kommt es immer auf den Einzelfall an!

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser  kommt es leider relativ häufig vor, dass Zahlungsdientsleister bzw. Kreditkartenunternehmen ihren Kunden, die Opfer von Online-Kreditkartenbetrug geworden sind, die Rückerstattung der abgebuchten Beträge verweigern.

 

Unserer Kanzlei begleitet EC-Karten- und Kreditkartenmissbrauchsfälle bundesweit!

 

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Als langjährige Verbraucherschutzkanzlei (19 Jahre)
unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen!  

Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.

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