top of page
Image by Arget

Facebook Datenleck – wurden Ihre persönlichen Daten auch geleakt?

 

In einem Hackerforum sind kürzlich 533 Millionen Datensätze von Facebook-Usern aufgetaucht. In Deutschland sollen von diesem Facebook Datenleck mehr als 6 Millionen Nutzer betroffen sein.

 

Welche Informationen wurden offengelegt?

 

Die geleakten Informationen umfassen vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie persönliche Angaben wie Beziehungsstatus.

Welche Folgen kann das Facebook Datenleck haben?

Die Daten sind nun in Teilen des Intenets frei zugänglich und einsehbar: Bestellinformationen, Telefonnummern und Bankverbindungen können von Kriminellen mißbraucht und genutzt werden.

 

Wer Fragen zu dem Vorfall an Facebook stellen möchte, findet im Hilfebereich des sozialen Netzwerks ein spezielles Online-Formular dafür.

Selbst wenn Facebook anzeigt, dass Sie keine blockierte App genutzt hätten, können Daten von Ihnen im Internet missbraucht werden. Das gilt besonders für Login-Daten (Benutzername und Passwort) zu den unterschiedlichsten Online-Diensten. So können Sie zum Beispiel beim HPI Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam Ihre E-Mail-Adresse eingeben und erhalten anschließend eine E-Mail dorthin, ob Ihre Adresse und weitere Daten in bekannten dubiosen Datenbanken vorhanden sind.

Die Datenpanne birgt für Betroffene eine große Gefahr. Durch die veröffentlichten Daten kommt es zu einem Anstieg an betrügerischen Spam-Nachrichten. Oft sind diese Nachrichten bereits anhand der unglaubwürdigen Aussagen oder Rechtschreibfehler erkennbar, allerdings wird dies durch die vielen Informationen, die durch das Leak verfügbar sind, erschwert. Da Facebook-Profile sehr viele persönliche Informationen enthalten, können betrügerische Nachrichten nun sehr viel glaubwürdiger erscheinen.

Diese Rechte stehen Ihnen zu, wenn Ihre Daten vom Facebook Datenleck betroffen sind:

 

Sie haben das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,- € sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können.

Schadenersatz prüfen lassen!

Wenn ein Unternehmen Ihnen gegenüber seine Auskunftspflicht verletzt, steht Ihnen grds. ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Nach Art. 34 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind nämlich Betroffene eines Datenlecks umgehend zu informieren, sobald die Kenntnis von dem Leck bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorliegt.

 

Dies ist jedoch nicht efolgt.

 

Die Kanzlei ESER LAW ist der Auffassung, dass die Verantwortlichen eine Auskunftspflicht ihren Kunden gegenüber haben, der sie allerdings nicht nachgekommen sind.

 

Wir sind daher der Auffassung, dass die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen eine Pflichtverletzung gegenüber den Verbrauchern darstellt, welche Schadensersatzansprüche nach sich zieht – entsprechend Art. 82 DSGVO.

Aktuelle Rechtslage und Urteile

Es existieren bereits vielversprechende Urteile im Facebook-Datenskandal.

 

Die Urteile zeigen ganz deutlich, dass betroffene Verbraucher nicht schutzlos dastehen und Anspruch auf Schadensersatz haben.

 

Facebook muss außerdem alle weiteren künftigen materiellen Schäden ersetzen, die den Betroffenen durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind bzw. noch entstehen werden.

Geschädigten Facebook-Kunden  wurden  insoweit mehrfach schon  beispielsweise 1000 EUR Schadenersatz zugesprochen.

 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, können die Betroffenen  in der Zukunft, falls der BGH ein Grundsatzurteil fällt, sogar mit noch mehr rechnen, eventuell sogar mit bis zu 5000 EUR.

Jedenfalls haben zahlreiche Landgerichte den Betroffenen schon jetzt erstinstanzlich 1000 EUR immateriellen Schadensersatz zugesprochen.

Beispielsweise hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 23.02.2023 (Beschluss vom 28.02.2023, Az. 3 O 220/22, noch nicht rechtskräftig) einem Betroffenen einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000 EUR zugesprochen.

Das Landgericht Stuttgart spricht weiter einem Betroffenem 1000 Euro Schadensersatz zu (Urt. v. 26.01.2023, Az. 24 O 52/22), noch nicht rechtskräftig.

Interessant an dieser Entscheidung ist insbesondere, dass der Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000 EUR allein schon deswegen voll entstanden ist, weil der dortige Kläger die Kontrolle über seine eigenen Daten verloren hat.

 

   

Das Landgericht Zwickau z.B. hat mit Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Einem User sei durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22).

Ein Kläger bekam vom dem Landgericht München (Urteil vom 9.12.2021) Schadenersatz in Höhe von 2.500,- € wegen eines Datenlecks zugesprochen, der zu einer DSGVO-Datenschutzverletzung führte (LG München I, Az.: 31 O 16606/20). Gegenstand war ein Datenleck bei dem Onlinebroker Scalable.

bottom of page