
ÜBER RECHTSANWALT ESER
Ihre Spezialkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – Kanzlei Eser LAW
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wurde im Jahr 2004 von Rechtsanwalt Kemal Eser in Stuttgart gegründet. Seitdem betreute das Team um Herrn Eser mehrere Hundert Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Unser Team besteht aus erfahrenen Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagen und Wirtschaftsstreitigkeiten. Gemeinsam verfolgen wir ein Ziel: Ihr Recht durchzusetzen und verlorenes Vermögen schnellstmöglich zurückzuholen.
Über 21 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger und im Umgang mit komplexen Finanzstrukturen. Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht.
Juristische Fachreferenten & Wissenschaftliche Mitarbeiter analysieren umfangreiche Vertragswerke, Geldflüsse und Betrugsmuster im Detail – fundiert, schnell und lösungsorientiert.
IT- und Zahlungsforensiker (extern angebunden) ermitteln Zahlungspfad, IP-Verkehr, Domaininhaber und technische Spuren – entscheidend bei Online-Anlagebetrug und Plattformanalyse.
Unsere Philosophie:
Klare Kommunikation, fachliche Tiefe, schnelles Handeln – und persönliches Engagement in jedem einzelnen Fall.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt insoweit auf dem Schutz geschädigter Anleger und Bankkunden.
Rechtsanwalt Kemal Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung in sämtlichen Fragestellungen rund um Finanzdienstleistungen, Kapitalanlagen und Bankgeschäfte. Zu den Kernkompetenzen zählen unter anderem:
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Anleger- und Verbraucherschutz
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung, unterlassener Risikoaufklärung und Prospektfehlern gegenüber Banken, Finanzvermittlern, Emittenten und freien Beratern. -
Kapitalmarktrechtliche Spezialmaterien
Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Genussrechten, Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen, geschlossenen Fondsbeteiligungen sowie Zertifikaten und strukturierten Produkten. -
Kontoführung und Zahlungsverkehr Beratung und Prozessführung bei unautorisierten Zahlungsvorgängen, Phishing-Fällen, Kreditkartenmissbrauch sowie Streitigkeiten um Onlinebanking-Transaktionen.
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Prospekt- und Informationshaftung
Durchsetzung von Anlegerrechten bei unvollständigen oder fehlerhaften Verkaufsprospekten sowie bei Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Transparenzpflichten. -
Bankrechtliche Streitigkeiten
Vertretung bei Auseinandersetzungen aus Darlehensverträgen, fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, vorzeitiger Kreditablösung sowie bei Fragen rund um Sicherheiten, Bürgschaften und Zwangsvollstreckung. -
Regulierung und Aufsicht
Beratung zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen nach KWG, WpHG und EU-Finanzmarktrecht (MiFID II, PRIIP, EU-Prospektverordnung), insbesondere im Zusammenhang mit Vertrieb und Strukturierung von Finanzprodukten.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ wurde im Jahr 2008 durch die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt.
Bereits 2009 erhielt Herr Rechtsanwalt Eser die Befugnis durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, diese Bezeichnung zu führen – als einer der ersten spezialisierten Anwälte in diesem Bereich.
Im Jahr 2016 absolvierte Herr Eser zudem den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Deutschen Anwaltakademie, um seine wirtschaftsrechtliche Expertise weiter zu vertiefen.
Seit dem Jahr 2011 ist Rechtsanwalt Eser auch als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig. In den Studiengängen BWL-Finanzdienstleistungen und BWL-Versicherung unterrichtet er das Fach Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf das Finanzmarktrecht.
