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ÜBER RECHTSANWALT ESER

Ihre Spezialkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – Kanzlei Eser LAW

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wurde im Jahr 2004 von Rechtsanwalt Kemal Eser in Stuttgart gegründet. Seitdem betreut das Team um Herrn Eser Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. 

Unser Team besteht aus erfahrenen Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagen und Wirtschaftsstreitigkeiten. Gemeinsam verfolgen wir ein Ziel: Ihr Recht durchzusetzen und verlorenes Vermögen schnellstmöglich zurückzuholen.


Über 21 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger und im Umgang mit komplexen Finanzstrukturen. Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht.

Juristische Fachreferenten & Wissenschaftliche Mitarbeiter analysieren umfangreiche Vertragswerke, Geldflüsse und Betrugsmuster im Detail – fundiert, schnell und lösungsorientiert.

IT- und Zahlungsforensiker (extern angebunden) ermitteln Zahlungspfad, IP-Verkehr, Domaininhaber und technische Spuren – entscheidend bei Online-Anlagebetrug und Plattformanalyse.

 

Unsere Philosophie:
Klare Kommunikation, fachliche Tiefe, schnelles Handeln – und persönliches Engagement in jedem einzelnen Fall.

 

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt insoweit auf dem Schutz geschädigter Anleger und Bankkunden.

Rechtsanwalt Kemal Eser ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung in sämtlichen Fragestellungen rund um Finanzdienstleistungen, Kapitalanlagen und Bankgeschäfte. Zu den Kernkompetenzen zählen unter anderem:

  • Anleger- und Verbraucherschutz
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung, unterlassener Risikoaufklärung und Prospektfehlern gegenüber Banken, Finanzvermittlern, Emittenten und freien Beratern.

  • Kapitalmarktrechtliche Spezialmaterien
    Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Genussrechten, Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen, geschlossenen Fondsbeteiligungen sowie Zertifikaten und strukturierten Produkten.

  • Kontoführung und Zahlungsverkehr Beratung und Prozessführung bei unautorisierten Zahlungsvorgängen, Phishing-Fällen, Kreditkartenmissbrauch sowie Streitigkeiten um Onlinebanking-Transaktionen.

  • Prospekt- und Informationshaftung
    Durchsetzung von Anlegerrechten bei unvollständigen oder fehlerhaften Verkaufsprospekten sowie bei Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Transparenzpflichten.

  • Bankrechtliche Streitigkeiten
    Vertretung bei Auseinandersetzungen aus Darlehensverträgen, fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, vorzeitiger Kreditablösung sowie bei Fragen rund um Sicherheiten, Bürgschaften und Zwangsvollstreckung.

  • Regulierung und Aufsicht
    Beratung zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen nach KWG, WpHG und EU-Finanzmarktrecht (MiFID II, PRIIP, EU-Prospektverordnung), insbesondere im Zusammenhang mit Vertrieb und Strukturierung von Finanzprodukten.

 

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ wurde im Jahr 2008 durch die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. 

 

Bereits 2009 erhielt Herr Rechtsanwalt Eser die Befugnis durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, diese Bezeichnung zu führen – als einer der ersten spezialisierten Anwälte in diesem Bereich.

Im Jahr 2016 absolvierte Herr Eser zudem den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Deutschen Anwaltakademie, um seine wirtschaftsrechtliche Expertise weiter zu vertiefen.

Seit dem Jahr 2011 ist Rechtsanwalt Eser auch als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig. In den Studiengängen BWL-Finanzdienstleistungen und BWL-Versicherung unterrichtet er das Fach Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf das Finanzmarktrecht.

Fachkanzlei: Infos

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