WEITERE URTEILE GEGEN FIAT. RICHTER AUF SEITEN DER WOHNMOBILBESITZER
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Der Fiat-Abgasskandal zieht immer weitere Kreise. Immer mehr Gerichte verurteilen hierbei Fiat Chrysler (inzwischen Stellantis) auf Schadenersatz.
Aktuell hat nun auch ein weiteres Landgericht Fiat Chrysler (Stellantis) wegen Abgasmanipulation auf Schadenersatz verurteilt. Es handelt sich um ein so genanntes Versäumnisurteil, Aktenzeichen: 19 O 737/21, des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Dem Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth lag ein Wohnmobil des Typs Sun Ti 650 MF Platinum Selection des Herstellers Knaus zu Grunde.
Als Basisfahrzeug für das Modell dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet-Dieselmotor.
Hintergrund ist, dass auch bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco der Verdacht besteht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt deshalb Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen.
Nach vorläufigen Schätzungen sollen allein in Deutschland mehr als 200.000 Wohnmobile betroffen sein.
Insoweit werden Fiat und die Schwesterfirma Iveco verdächtigt, illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen eingebaut zu haben.
Bundesweit haben schon verschiedene Gerichte gegen den Autokonzern Fiat Chrysler geurteilt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist in dem dort entschiedenen Fall nun dem Klägervortrag, Abgasmanipulation und Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB, gefolgt und hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Dies deshalb, weil im Verhandlungstermin auf Seiten der Beklagten niemand erschienen und daher ein Versäumnisurteil ergangen ist. Das bedeutet, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth den dortigen klägerischen Vortrag als zugestanden betrachtet hat.
Der Kläger hatte in dem entschiedenen Fall vorgetragen, dass u.a. die Abgasnachbehandlung nach 22 Minuten, also in der Regel nach einem 20-minütigen Testlauf im Prüfmodus, abgeschaltet wird. Weiter hatte der deutsche Kläger vorgetragen, dass im Streit gegen ständigen Fahrzeug auch ein Thermofenstern eingesetzt wird. Die verwendeten Abstandeinrichtungen führten also zu manipulierten Ergebnissen, je nachdem ob sich das Fahrzeug im Prüfstand bescheidet oder nicht. Das On-Board-Diagnose-System sei so eingestellt, dass es diesbezüglich keine Warnmeldungen anzeige, so der Kläger.
Was sagt das Kraftfahrtbundesamt (KBA)?
Auch Messungen des KBAs zeigten, wie dreckig die Fahrzeuge tatsächlich sind.
So wurden bei einem Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 5 (erlaubter Wert für Stickoxid 280 mg/km) Werte von durchschnittlich über 1.000 mg/km gemessen, in der Spitze gar an die 2.500 mg/km!
Die untenstehende Motorenmodelle von Fiat sind von den Ermittlungen betroffen:
1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet
1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter
2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter
2,2 Liter Multijet II
2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet
3,0 Liter
Weitere Urteile gegen Fiat
Am 1. März 2021 hat das Landgericht Koblenz, dem Käufer eines Fiat Ducato-Wohnmobils bereits antragsgemäß Recht Schadenersatz zugesprochen. Auch das Landgericht Stade stellte am 31. Mai 2021 aufgrund der Abgasmanipulation fest, dass FCA verpflichtet ist, dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen (Az. 7 O 103/21). Bei diesen Entscheidungen handelt es sich jeweils um ein Versäumnisurteil gegen die beklagte Fiat Italy S.p.A. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Hoher Schadensersatz möglich!
Bei Rückgabe des abgasmanipulierten Reisemobils erhalten Sie, je nach Alter des Fahrzeugs, den ursprünglichen Kaufpreis, abzüglich einer kleinen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zurück. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und ca. 20-25% des Kaufpreises zurückbekommen.
Was können Wohnmobilbesitzer jetzt tun?
Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen: Denn je nach Situation gelten Verjährungsfristen, etwa bei möglichen Klagen gegen den Hersteller.
Insoweit müssen die Wohnmobilbesitzer wissen, dass eine kurze kenntnisabhängige 3-jährige Verjährungsfrist im Hintergrund läuft. Es könnte also sein, dass zum Jahresende 2021 berechtigte Ansprüche drohen zu verjähren.
Wer sein Fahrzeug erst seit kurzem besitzt, kann durch die zweijährige Gewährleistungsfrist noch Ansprüche gegen den Händler haben.
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