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Juni 2022: EuGH-Generalanwalt bestätigt Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen (z.B. Thermofenster)

Nach Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Athanasios Rantos, haften Autohersteller für eine Abgasmanipulation des Motors (Stichwort: unzulässige Abschalteinrichtung) auch dann, wenn lediglich Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

Dies ist eine sehr gute und verbraucherfreundliche Nachricht, so Rechtsanwalt Kemal Eser, weil in der Regel der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Gernalsanwaltes folgt.

 

Dadurch haben sich die Erfolgschancen für alle betroffenen Dieselfahrer deutlich erhöht.

Gerade auch für Besitzer von VW-fahrzeugen mit dem EA 288 Motor!

Aktuell sprach das OLG Köln mit Urteil vom 10.03.2022, 24 U 112/21, dem Halter eines Skoda mit einem Motor des Typs EA288 Schadensersatz zu.

 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser (17 Jahre Berufserfahrung) sollten Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit 2.0 Liter Euro 6 - Dieselmotoren der Baujahre ab 2015 jetzt unbedingt handeln.

 

Fahrkurvenerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung

 

 

Beim EA288 drehen sich die Prozesse nach unseren Erfahrungen vor allem um eine als Fahrkurvenerkennung oder auch Akustikfunktion bezeichnete Technik, mittels derer erneut der Testzyklus der Prüfbehörden erkannt wird. Das daneben in aller Regel installierte sog. Thermofenster spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

 

Auch in dem Verfahren vor dem OLG Köln war die Software unstreitig in der Lage, zu erkennen, ob sich das Fahrzeug in einem Prüfzyklus zur Ermittlung der Emissionswerte befand. Mit dieser Prüfstandserkennung war auch unstreitig ein verändertes Emissionsverhalten des Fahrzeugs verknüpft. Denn wenn mittels Fahrkurvenerkennung eine Prüfung gemäß NEFZ erkannt wurde, führte dies dazu, dass in diesem Fall eine hohe AGR-Rate auch nach Erreichen einer optimalen Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200° Celsius beibehalten wurde, während im Straßenbetrieb die AGR-Rate heruntergeregelt wurde.

 

Verbraucherfreundliche Entwicklung der Rechtsprechung

 

 

Die aktuelle Entscheidung des OLG Köln vom 10.03.2022, 24 U 112/21, zeigt erneut, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit EA288-Motoren der Baujahre ab 2015 ihre Schadensersatzansprüche geltend machen sollten. Die Ansprüche wegen dieser Manipulationen sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Bereits zuvor folgten bundesweit immer mehr Landgerichte dem substantiierten Vortrag der geschädigten Autobesitzer. Dabei sind sowohl Fahrzeuge mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) als auch Modelle mit SCR-Technik (AdBlue) wie in dem Fall des OLG Köln betroffen.

Auch das  Oberlandesgericht Naumburg hatte die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.885,71 € Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs verurteilt (Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20).

Der erste verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit der Begründung „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“ wurde am 17.04.2019 veröffentlicht und betrifft weltweit etwa 185.000 Fahrzeuge, davon etwa 86.000 in Deutschland

 

    VW T6 2.0 TDI Euro 6, Baujahre 2014 – 2017

 

Zudem wurde bekannt, dass immer mehr Autofahrer und Autofahrerinnen mit einem Golf VII, in dem der Motor EA 288 verbaut ist, von VW unter dem Aktionscode 23X4 angeschrieben werden und Ihnen ein freiwilliges Software-Update angeboten wird. Durch das Aufspielen des Updates soll der Ausstoß an Stickoxidemissionen reduziert werden. Auch beim Motor EA189 wurden zum Teil aus zunächst freiwilligen Rückrufen später verpflichtende Rückrufe. Der EA288 Abgasskandal wird auch als Dieselskandal 2.0 bezeichnet: Der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro ist das Nachfolgemodell des EA 189, der seit 2012 verbaut wird. Es gibt ihn als 1.4 TDI mit drei Zylindern und als 1.6 und 2.0 TDI mit vier Zylindern. Der EA 288 findet sich neben Modellen von VW auch in Millionen von Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat. In der Übersicht erfahren Sie, in welchen Fahrzeugen der Motor EA288 verbaut ist. Bei diesen Fahrzeugen müssen Kunden mit einem Rückruf rechnen und damit, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

 

EA288 Motor - Fahrzeuge von Volkswagen

Modellvariante Hubraum

Polo V   1.4 TDI

Golf VII 1.6 TDI, 2.0 TDI

Golf Sportsvan  1.6 TDI, 2.0 TDI

Jetta VI 1.6 TDI, 2.0 TDI

Touran II             1.6 TDI, 2.0 TDI

Passat   1.6 TDI

Polo VI 1.6 TDI

Beetle  2.0 TDI

Golf VII 2.0 TDI

Tiguan  2.0 TDI

Tiguan II              2.0 TDI

T-Roc    2.0 TDI

Scirocco III          2.0 TDI

Sharan II              2.0 TDI

Passat B8             2.0 TDI

CC          2.0 TDI

Arteaon               2.0 TDI

T6           2.0 TDI

Caddy   2.0 TDI

Crafter 2.0 TDI

EA288 Motor - Fahrzeuge von Audi

Modellvariante Hubraum

A1 8X    1.4 TDI, 1.6 TDI

A3 8V    1.6 TDI, 2.0 TDI

Q2 GA  1.6 TDI, 2.0 TDI

A4 B8, A4 B9      2.0 TDI

A5 F5     2.0 TDI

A6 C7    2.0 TDI

Q3 8U   2.0 TDI

EA288 Motor - Fahrzeuge von Škoda

Modellvariante Hubraum

Fabia III 1.4 TDI,

Rapid    1.4 TDI, 1.6 TDI

Octavia III           1.6 TDI, 2.0 TDI

Superb III            1.6 TDI, 2.0 TDI

Karoq    1.6 TDI, 2.0 TDI

Kodiaq, Kodiaq RS           2.0 TDI

EA288 Motor - Fahrzeuge von Seat

Modellvariante Hubraum

Ibiza      1.4 TDI

Toledo IV            1.4 TDI, 1.6 TDI

Leon III 1.6 TDI, 2.0 TDI

Ateca    1.6 TDI, 2.0 TDI

Arona   1.6 TDI

Alhambra II        2.0 TDI

Tarraco                2.0 TDI

 
Neue Klagewelle!

Am 3. Dezember 2019 gab es dann eine Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in den Räumlichkeiten des VW-Konzerns in Wolfsburg. Dabei wurde die Firmenzentrale gezielt nach Unterlagen zur Motorenreihe EA288 durchsucht.

Bei dieser Motorenreihe handelt es sich um das Nachfolgemodell der berühmt gewordenen Motorreihe EA 189. Bekanntlich haben zigtausende VW -Besitzer wegen dieser Motorenreihe VW auf Schadenersatz verklagt.

Zahlreiche Landgerichte haben jetzt aber VW auch wegen diesem Motor wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Unter anderem sah das Landgericht Duisburg, Az. 1 O 231/18, es erwiesen an, dass VW seinen Kunden auch hier vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Auch das Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 2 O 273/18) ist davon ausgegangen, dass beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschaltvorrichtung besteht, da die Abgasreinigung nur gut die Hälfte der Zeit auch wirklich voll aktiv ist.


Betroffene Audi-Modelle

Soweit der Kanzlei Eser bekannt ist, sind folgende Modelle von diesem neuen Skandal betroffen, weil der EA 288-Motor verbaut wurde:

Audi A1 8X
Audi A3 8V
Audi Q2 GA
Audi A4 B9
Audi A5 F5

Betroffene VW-Modelle

VW Polo V
VW Golf VII
VW Golf Sportsvan
VW T-Roc
VW Polo VI
VW Beetle
VW Tiguan
VW Tiguan II
VW Touran II
VW Sharan II
VW Passat B8
VW CC
VW Caddy
VW Crafter
VW Amarok
VW T6 (California)



Eser Rechtsanwälte bieten für betroffene Kunden von VW und Audi eine erste kostenfreie Beratung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

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