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ÖLTOD, VW BUS T5

Motortod beim VW T5

Motorschaden beim VW -T5-Bus, der sog. "Öltod"

Mit dem sog. "Öltod" meint man die extrem kurze Lebensdauer des VW T5. Konkret geht es um den VW Transporter T5 mit dem 2.0 BiTDI mit 179 PS. Der von VW entwickelte CFCA- Motor im VW T5 2.0 BiTDI T5 wurde  zwischen 2009 bis 2016 verbaut.

 

Der Öltod ist Resultat eines offensichtlichen Konstruktionsfehlers, durch den kleinste Aluminium-Elemente als Folge von  Korrosionsprozessen im AGR-Kühler des Biturbo-T5 die Ölqualität derart verschlechtern, dass es zu Motorschäden wie blockierende Kolben oder Kurbelwellen kommen kann.

01.10.2023

Nach unserer Rechtsauffassung hat sich aufgrund verschiedener rechtlicher Entwicklungen die Ausgangslage für Schadensersatzprozesse gegen VW deutlich verbessert. Verschiedene Gerichte, zuletzt das Landgericht München I, siehe unten,  haben Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, die die grundsätzlichen Konstruktionsfehler beweisen.

Nach unseren Erfahrungen und Feststellungen sind Kostenerstattungen in Höhe von bis zu 80 % möglich.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, im Falle des Bestehens einer Rechtschutzversicherung, grundsätzlich die rechtliche Vertretung. Das Problem ist jedoch, dass potentielle Schadensersatzansprüche zum Jahresende, 31.12.2023, aufgrund der Stichtagproblematik verjähren können. Betroffene sollten sich daher nach unserer Auffassung noch in diesem Jahr von einem in VW T5-Fällen spezialisierten Anwalt schnellstmöglich beraten lassen. Wir selbst bitten eine kostenlose Vorabbewertung an. Bundesweit vertreten wir bereits mehr als 60 Geschädigte entweder außergerichtlich oder schon gerichtlich.

01.09.2023

 

Bei der Frage der Verantwortlichkeit von VW für den sogenannten Öltod-Motorschaden bei dem von VW entwickelten CFCA- Motor im VW T5 2.0 BiTDI T5 (CFCA, Baujahre 2008 bis 2016, 180 PS) kommt endlich Bewegung ins Spiel.

 

 

Ein vom Landgericht München I beauftragter Gutachter stellte nämlich in seinem Gerichtsgutachten fest,  dass Konstruktionsfehler und fehlende Materialqualität für den Motorschaden des streitgegenständlichen Fahrzeugs verantwortlich sind. Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden bei jedem der 179.000 weltweit verkauften Biturbo-T5  eintreten kann. Um die 10 % davon sollen „bereits dem Öltod erlegen sein“ – 9000 davon in Deutschland.

Die streitigen VW Diesel-Motoren wurden zwischen 2009 bis 2015 verbaut.

Auch Autobild berichtete hierüber detailliert und ausführlich, siehe Link unten.

https://www.autobild.de/artikel/vw-t5-vor-diesem-gutachten-zittert-vw-konstruktionsfehler-22720979.html

Das Gutachten war im Rahmen einer Verhandlung um Schadenersatz in Auftrag gegeben worden. Der streitgegenständliche T5 BiTdi war 2014 gekauft worden. Sechs Jahre nach Kauf stieg der Motorölverbrauch sehr stark  an. Die Schadenssymptome deuteten eindeutig auf den konstruktionsbedingten Verfall der Kühlrippen im AGR-Kühler mit daraus folgender, abrasiver Beschädigung der Zylinder, hin.

So heißt es im Gutachten auf Seite 19/20:

„Im gegenständlichen Fall kann jedoch festgestellt werden, dass der hier verbaute Motor mit einem AGR-Kühler ausgerüstet war, welche aufgrund seiner mangelhaften Materialbeständigkeit nicht für den Betrieb über die zu erwartende Lebensdauerlaufleistung geeignet war und in der Folge zu einer Motorschädigung geführt hat."

Nun hat aktuelle auch das Landgericht Siegen VW auf Schadenersatz verurteilt. Es handelt sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, Urteil vom 7. September 2023, Az. 2 O 166/23, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Siegen hat die VW AG dazu verurteilt, der Klägerin Reparaturkosten in Höhe von 10.128,90 EUR zu erstatten sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die dortige Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die für diesen Typ zu erwartende Lebensdauer von 250.000 -300.000 KM erreichte.


Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen sind die Chancen Schadenersatz zu erhalten enorm gestiegen, so Rechtsanwalt ESER.

 

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

 

Schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen!

Drohende Verjährung zum Jahresende, 31.12.2023,beachten und ggf. verhindern!

Die im Hintergrund ablaufende Verjährungsfrist  lässt sich rechtlich am sichersten durch die Einreichung und Zustellung einer Klageschrift unterbrechen.

 

Mit dem sog. "Öltod" meint man die extrem kurze Lebensdauer des VW T5. Konkret geht es um den VW Transporter T5 mit dem 2.0 BiTDI mit 179 PS.

Die Verbraucherkanzlei Eser, 17 Jahre Erfahrung, vertritt bundesweit bereits über 50 Geschädigte und hat bereits Klagen vor verschiedenen Gerichten eingereicht.

 

Die streitigen VW Diesel-Motoren wurden  zwischen 2009 bis 2015 verbaut.

 

Der Öltod ist Resultat eines offensichtlichen Konstruktionsfehlers, durch den kleinste Aluminium-Elemente als Folge von  Korrosionsprozessen im AGR-Kühler des Biturbo-T5 die Ölqualität derart verschlechtern, dass es zu Motorschäden wie blockierende Kolben oder Kurbelwellen kommen kann.

Insgesamt 140.000 T5 Busse wurden mit dem 2-Liter-Biturbodiesel TDI verkauft.

 

Auch Bild berichtet bereits über den sog. Motortod und das VW allein 12.000 Fälle über Reperaturanfragen in den eigenen Werkstätten bekannt sind. Die Dunkelziffer dürfte viel höher sein.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollte man sich von einem spezialiserten Anwalt über die Rechtslage beraten lassen.

 

 

Jetzt kostenlose Erstbewertung!

Öltod Bus VW T5: Infos
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