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DSL- Bank

Bei der  DSL-Bank kommt es nach wie vor  zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Löschung der Grundschuld nach vollständiger Kreditrückzahlung.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, 19 Jahre Berufserfahrung, sieht massive Probleme auf die Kunden zukommen, falls die DSL-Bank die angeforderte Löschungsbewilligung nicht oder nicht zeitnah aushändigt.

Ohne die Löschung der Grundschuld kommt es zu fogenden Problemen:

  1. Kreditauszahlung des Käufers wird blockiert.

  2. Käufer kann den Kaufpreis nicht zahlen und erhält keine Schlüssel für die Immobilie.

  3. Bereitstellungszinsen fallen an, obwohl der Kredit nicht ausgezahlt wird.

  4. Käufer muss vorübergehend anderweitige Unterkunft suchen, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

  5. Verkäufer trägt weiterhin Kosten für die Immobilie.

  6. Verkäufer kann seinen Kreditvertrag nicht vorzeitig ablösen, zusätzliche Kosten entstehen.

 

Drohende Schäden und rechtliche Konsequenzen bei verzögerter oder fehlender Löschungsbewilligung

Im Ernstfall, wenn der Käufer wegen Verzögerungen zurücktritt, können erhebliche Schäden entstehen, darunter Mietkosten, Einlagerungskosten, Bereitstellungszinsen, Makler- und Notarkosten sowie Rechtsanwaltskosten. Der Verkäufer muss einen neuen Käufer suchen, was in einem schwierigen Markt zu Verlusten führen kann.

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es entscheidend, frühzeitig für die Löschungsbewilligung der DSL-Bank zu sorgen. Im Falle von Verzögerungen sollten betroffene Kunden umgehend rechtliche Schritte einleiten, um teure Konsequenzen zu verhindern.

Eser Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Ertsberatung an!

Nichtabnahme­entschädigung

Eine Nichtabnahmeentschädigung fällt in der Regel immer dann an, wenn Sie eine Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehmen möchten. Das gilt insbesondere, wenn Sie ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen und dieses nicht abnehmen möchten, wenn es soweit ist. Bei der Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich dann um eine Art Strafzahlung an die Bank wegen entgangener Zinseinnahmen – ähnlich wie die Vorfälligkeitsentschädigung.
Wann kann eine Nichtabnahme­entschädigung anfallen?

Eine Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung in drei Fällen verlangen:

Sie möchten Ihre abgeschlossene Baufinanzierung nicht mehr weiterführen, weil sie z.B. eine günstigere gefunden haben. Wenn Sie nach der Widerspruchsfrist von 14 Tagen wechseln möchten, müssen Sie eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.


Sie haben ein Forward Darlehen abgeschlossen und müssten es eigentlich abnehmen, Ihre persönliche Situation hat sich aber geändert und möchten vom Kreditvertrag zurücktreten.


Sie haben mehr Darlehen für z.B. einen Hausbau aufgenommen, als sie benötigen und können die restliche Summe nicht mehr abnehmen.
 

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