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Abfindung erhalten – Was tun? Ihr nächster Schritt zur besten Lösung

 

 

Eine Abfindung ist mehr als nur eine Zahlung – Nutzen Sie Ihre Verhandlungschancen!

Wenn Sie eine Abfindung erhalten oder ein Angebot vorliegen haben, sollten Sie jetzt überlegt handeln. Arbeitgeber zahlen oft nur das Minimum dessen, was möglich ist. Viele Arbeitnehmer unterschätzen jedoch, dass durch eine gezielte strategische Verhandlungsführung oft deutlich höhere Abfindungen durchgesetzt werden können.

Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und finanziell die beste Lösung für Ihre Zukunft erhalten.

Warum Rechtsanwalt Eser konsultieren?

1. Abfindungsangebot prüfen – Ist die Summe fair?

Arbeitgeber kalkulieren Abfindungen oft zu ihrem eigenen Vorteil. 

 

Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Höhe – stattdessen hängt die Abfindung von verschiedenen Faktoren ab:

  • Betriebszugehörigkeit und Unternehmensrichtlinien

  • Branchenstandards und Vergleichszahlungen innerhalb des Betriebs

  • Sozialplan oder individuelle Regelungen

  • Kündigungsumstände und rechtliche Risiken für den Arbeitgeber

  • Verhandlungsstärke des Arbeitnehmers

 

Durch eine detaillierte Analyse kann ich feststellen, ob Ihr Angebot angemessen ist oder ob mehr für Sie drin ist.

2. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen – Mehr herausholen!

Die erste Abfindungssumme ist selten das Maximum! Viele Unternehmen bieten zunächst nur das, was sie für notwendig halten. Wer jedoch mit fundierten Argumenten, Branchenvergleichen und rechtlichen Druckmitteln in die Verhandlung geht, kann oft eine deutlich höhere Abfindung erzielen.

Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Verhandlungsführung mit Großkonzernen weiß ich, welche Stellschrauben man drehen muss, um Arbeitgeber zu besseren Angeboten zu bewegen.

3. Rechtliche Fallstricke vermeiden – Keine vorschnelle Unterschrift!

  • Ist ein Kündigungsschutzverfahren sinnvoll?

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat Ihre Abfindung?

  • Kann durch eine geschickte Verteilung der Zahlung mehr Netto für Sie herausspringen?

  • Gibt es Zusatzleistungen, die Sie verlangen können (z. B. längere Betriebszugehörigkeit, Boni, Freistellung)?

 

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen aufzeigen, welche weiteren Möglichkeiten Sie haben – oft weit über die reine Abfindungssumme hinaus.

 

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Abfindungsangebot nicht vorschnell annehmen

    • Prüfen Sie Ihr Angebot genau, bevor Sie eine Unterschrift leisten!

    • Jede Zustimmung kann weitreichende Folgen haben.

  2. Rechtliche Beratung einholen

    • Ich analysiere Ihre Abfindung und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie für eine optimale Verhandlung.

  3. Strategische Verhandlungen führen

    • Arbeitgeber reagieren auf fundierte Argumente und Verhandlungsstärke.

    • Ziel: Maximale Abfindung + bestmögliche Konditionen für Sie!

  4. Erfolgreiche Einigung oder Klärung rechtlicher Schritte

    • Falls notwendig, kann auch eine gerichtliche Klärung sinnvoll sein, um eine bessere Abfindung zu erzielen.

 

Warum mit mir verhandeln?

✅ Über 20 Jahre Erfahrung in Arbeitsrecht und Verhandlungsführung
✅ Spezialisiert auf Abfindungsverhandlungen mit Konzernen und Mittelständlern
✅ Kenntnis interner Abfindungsregelungen & Branchenstandards
✅ Strategische Durchsetzungsstärke für maximale Abfindungssummen

📞 Jetzt Ihre Abfindung prüfen lassen!

Lassen Sie keine wertvolle Verhandlungschance ungenutzt. 

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung:

📧 E-Mail: info@eser-law.de


📞 Telefon: +49 (0) 711 217 235-0

Ich setze mich für Ihre finanzielle Zukunft ein!

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Aufhebungsverträge – Ihr Spezialist für Arbeitsrecht mit 20 Jahren Erfahrung


Suchen Sie professionelle Unterstützung bei der Erstellung oder Prüfung eines Aufhebungsvertrags? Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung biete ich Ihnen fundierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

Ein Aufhebungsvertrag kann viele Vorteile bieten, wie z. B. die Vermeidung langwieriger Kündigungsverfahren oder die Aushandlung einer attraktiven Abfindung. Doch Vorsicht: Ohne die richtige juristische Expertise können wichtige Details übersehen werden, die später nachteilige Folgen haben könnten. Ich sorge dafür, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden, verhandle vorteilhafte Konditionen und prüfe alle rechtlichen Fallstricke.

Vorteile einer Beauftragung:
Rechtssicherheit: Vermeidung von Klauseln, die Ihre Rechte einschränken. Verhandlungsvorteile: Optimale Aushandlung von Abfindungen, Freistellungsregelungen und weiteren Leistungen. Individuelle Beratung: Maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren persönlichen und beruflichen Interessen gerecht werden.Schutz vor Nachteilen: Vermeidung potenzieller Probleme, wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Setzen Sie auf langjährige Erfahrung und spezialisierte Expertise im Arbeitsrecht. Ich begleite Sie von der Vertragsprüfung bis zur erfolgreichen Verhandlung – damit Sie die besten Ergebnisse erzielen!

Kündigung älterer Arbeitnehmer

Bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer stellen sich besondere Fragen, insbesondere im Hinblick auf Steuern, Rente und finanzielle Absicherung. Als spezialisierter Fachanwalt achte ich darauf, dass diese wichtigen Themen berücksichtigt werden, da ein vorzeitiger Arbeitsplatzverlust für ältere Arbeitnehmer oft besonders gravierende Folgen haben kann. Hier sind einige der entscheidenden Punkte:

1. Abfindung und Steuerbelastung

Abfindungen für langjährige Arbeitnehmer können beträchtlich ausfallen, unterliegen jedoch in Deutschland grundsätzlich der Einkommenssteuer. Damit nicht ein großer Teil der Abfindung in die Steuer geht, lässt sich durch den Fünftelregelung eine steuerliche Entlastung erzielen, indem die Abfindung als außerordentliche Einkünfte behandelt wird. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Steuerbelastung geringer ausfällt, als wenn die Abfindung voll versteuert würde.

Abfindungen und Steuern: Die Fünftelregelung verständlich erklärt

Bei der Kündigung von Arbeitnehmern, die eine Abfindung erhalten, steht oft die Frage im Raum, wie diese Abfindung besteuert wird. Abfindungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig und können die Steuerlast erheblich erhöhen. Die Fünftelregelung sorgt hier für Entlastung, indem sie den Steuerbetrag für die Abfindung so berechnet, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt. Hier einige anschauliche Beispiele, um diese steuerrechtliche Regelung verständlich zu machen:

Beispiel 1: Abfindung ohne Fünftelregelung

Angenommen, Herr Meier, 60 Jahre alt, erhält eine Abfindung von 50.000 Euro. Ohne die Fünftelregelung wird diese Abfindung zu seinem normalen Jahreseinkommen hinzugezählt und entsprechend versteuert. Hat Herr Meier bereits ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro, dann erhöht die Abfindung sein Einkommen auf 90.000 Euro. Dadurch fällt er in eine höhere Steuerklasse, und der Abfindungsbetrag wird mit dem vollen Einkommensteuersatz belastet, was zu einer hohen Steuerlast führt.

Beispiel 2: Abfindung mit Fünftelregelung

Mit der Fünftelregelung kann die Steuerlast durch eine Aufteilung des Betrags gemildert werden. Hierbei wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, obwohl sie in einem Jahr ausgezahlt wird. Statt den vollen Betrag von 50.000 Euro zu versteuern, wird für die Berechnung so getan, als würde Herr Meier jedes Jahr nur ein Fünftel der Abfindung, also 10.000 Euro, zusätzlich zum Jahreseinkommen erhalten.

Die Berechnung läuft folgendermaßen ab:

  1. Grundberechnung: Zunächst wird die Steuer auf das reguläre Einkommen ohne Abfindung berechnet. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro beträgt die Steuer beispielsweise 8.000 Euro (zur Vereinfachung ohne Sozialversicherungsabgaben).

  2. Fünftelbetrag: Nun wird ein Fünftel der Abfindung (10.000 Euro) hinzugerechnet und die Steuer auf 50.000 Euro (40.000 Euro reguläres Einkommen + 10.000 Euro Abfindungsanteil) berechnet. Die Steuer könnte in diesem Beispiel 10.500 Euro betragen.

  3. Zusatzsteuerbetrag: Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen beträgt hier 2.500 Euro (10.500 Euro – 8.000 Euro). Dieser Zusatzbetrag wird dann mit fünf multipliziert: 2.500 Euro x 5 = 12.500 Euro.

  4. Gesamtsteuerlast: Die gesamte Steuer auf Einkommen und Abfindung beträgt also 8.000 Euro + 12.500 Euro = 20.500 Euro.

Ergebnis:

Dank der Fünftelregelung fällt die Steuerlast geringer aus, als wenn die Abfindung direkt zum Jahreseinkommen gerechnet würde. Für viele Arbeitnehmer ist diese Regelung eine erhebliche steuerliche Entlastung und kann dabei helfen, mehr von der Abfindung zu behalten.

Die Fünftelregelung wird nur im Jahr der Auszahlung der Abfindung angewandt. Das bedeutet, dass die Abfindung nicht tatsächlich über fünf Jahre verteilt gezahlt oder versteuert wird, sondern lediglich für die Berechnung der Steuerlast auf fünf Jahre aufgeteilt wird.

Im Steuerrecht nennt man das eine "Tarifermäßigung": Es wird so getan, als würde man jährlich ein Fünftel der Abfindung erhalten, um die Steuerprogression abzuflachen und damit eine zu hohe Steuerlast zu vermeiden. Die gesamte Steuerlast für die Abfindung wird also nur einmal im Jahr der Auszahlung fällig, und nicht über mehrere Jahre verteilt.um die gesamte Steuer auf die Abfindung zu ermitteln, also 12.500 Euro.

Diese Steuerlast ist also nur im Jahr der Abfindungsauszahlung fällig.

Die Fünftelregelung wird nicht automatisch angewendet. Es muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Abfindung die Voraussetzungen für diese Steuervergünstigung erfüllt. Das bedeutet, dass die Fünftelregelung im Aufhebungsvertrag oder im Vergleich nicht explizit vereinbart werden muss, aber bestimmte Rahmenbedingungen im Vertrag erfüllt sein sollten, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung
  1. Einmalige Abfindungszahlung: Die Abfindung muss als außerordentliche Einkunft anerkannt werden. Dafür ist es wichtig, dass sie in einer einzigen Summe ausgezahlt wird und nicht auf mehrere Jahre verteilt ist.

  2. Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes: Die Zahlung muss eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein und darf nicht als gewöhnlicher Lohn oder Bonus behandelt werden. Es sollte im Vertrag oder Vergleich also klar erkennbar sein, dass die Zahlung aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

  3. Keine Aufteilung auf mehrere Jahre: Wird die Abfindung beispielsweise in mehreren Raten über zwei oder mehr Jahre ausgezahlt, entfällt die Möglichkeit der Fünftelregelung. Es ist daher ratsam, die Auszahlung der Abfindung in einer einzigen Summe im Jahr der Kündigung oder der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses festzulegen.

Praktische Empfehlung

Auch wenn die Fünftelregelung nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt werden muss, ist es empfehlenswert, dass der Vergleich oder Aufhebungsvertrag klar und eindeutig formuliert, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt und dass die Abfindung zur Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird. Dies erleichtert die steuerliche Anerkennung und hilft, Missverständnisse beim Finanzamt zu vermeiden.

Ein spezialisierter Anwalt kann hier sicherstellen, dass die Vertragsformulierung entsprechend gestaltet wird und somit die Vorteile der Fünftelregelung steuerlich wirksam werden.

Gibt es auch Ausnahmen von der Steuerpflicht für Abfindungen? Welche Ausnahmen wären denkbar?

Ja, es gibt in bestimmten Fällen Ausnahmen oder Regelungen, die dazu führen können, dass eine Abfindung entweder gar nicht oder nur teilweise besteuert wird. Hier sind einige denkbare Ausnahmen:

Krankheit oder Erwerbsminderung

Wenn eine Abfindung aufgrund einer krankheitsbedingten Kündigung oder einer Frühverrentung gezahlt wird, könnte es in bestimmten Fällen möglich sein, die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu betrachten, die nicht dem normalen Einkommensteuertarif unterliegt. Allerdings hängt dies stark von den individuellen Umständen ab und sollte genau geprüft werden.

 

Einkünfte unter dem Grundfreibetrag

Wenn die Gesamteinkünfte des Arbeitnehmers im Jahr der Abfindung unter dem Grundfreibetrag liegen (für 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro für Ledige), könnte die Abfindung nicht besteuert werden. Dies ist jedoch eher selten und hängt von der Gesamtsituation ab.

 

Freiwillige Abfindungszahlungen im Rahmen von Sozialplänen

Manchmal werden Abfindungen im Rahmen von Sozialplänen gezahlt, um eine sozialverträgliche Trennung zu ermöglichen. In solchen Fällen könnte es Ausnahmen oder besondere steuerliche Regelungen geben, die unter bestimmten Bedingungen greifen.

Rentenansprüche

Wenn die Abfindung zur Abgeltung von Rentenansprüchen dient (zum Beispiel im Rahmen einer Einmalzahlung bei Vorruhestand), können Teile der Zahlung unter Umständen steuerlich begünstigt oder sogar steuerfrei sein.

Abfindungen in einem bestimmten Rahmen

In sehr speziellen Fällen könnte es von der Gesetzgebung oder von Sozialgesetzgebern festgelegte Obergrenzen für Abfindungen geben, die nicht besteuert werden, insbesondere bei Auflösungen im Rahmen von Unternehmensverkäufen oder Restrukturierungen. Hierbei sollte jedoch die spezifische Rechtslage und der Kontext berücksichtigt werden.

Fazit

Es ist wichtig zu betonen, dass solche Ausnahmen oft mit sehr spezifischen Voraussetzungen verbunden sind und in der Praxis selten vorkommen. Arbeitnehmer sollten sich daher in jedem Fall auch von einem Steuerberater beraten lassen, um die individuelle Situation zu klären und zu prüfen, ob und welche Ausnahmen für sie in Frage kommen.

2. Auswirkungen auf die Rentenansprüche

Für Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, kann eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag erhebliche Folgen haben, da die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung unterbrochen wird. Dies kann sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Ein Anwalt kann hierbei prüfen, ob eine freiwillige Fortzahlung der Rentenbeiträge oder der Abschluss einer Altersteilzeitregelung sinnvoll ist, um Lücken zu vermeiden und den Rentenanspruch zu sichern.

3. Arbeitslosengeld und Sperrfristen

Ältere Arbeitnehmer, die noch keinen Anspruch auf Rente haben, können nach einer Kündigung Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen. Wichtig ist jedoch, dass bei einem Aufhebungsvertrag oder freiwilligen Ausstieg Sperrzeiten drohen, die das Arbeitslosengeld mindern oder sogar ganz verhindern können. Ein Anwalt kann helfen, Sperrzeiten zu vermeiden, indem er die Gestaltung des Vertrags optimal aufsetzt.

4. Frühverrentung und Rentenabschläge

Älteren Arbeitnehmern steht in einigen Fällen die Möglichkeit offen, eine Frührente zu beantragen. Diese ist jedoch oft mit Abschlägen verbunden, die die monatliche Rentenzahlung dauerhaft verringern. Ein spezialisierter Anwalt prüft hier, ob sich beispielsweise durch eine Übergangsregelung oder durch die Verhandlung einer zusätzlichen Unterstützung vom Arbeitgeber eine für den Arbeitnehmer bessere Lösung finden lässt.

5. Sozialplan und besondere Kündigungsschutzregelungen

Ältere Arbeitnehmer sind in Sozialplänen oft besonders berücksichtigt und genießen häufig einen erweiterten Kündigungsschutz. Ein Anwalt prüft, inwieweit der Arbeitgeber die sozialen Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten richtig angewendet hat. Auch bei Verhandlungen über Abfindungen können erfahrene Anwälte oft höhere Summen aushandeln, da ältere Arbeitnehmer besonders schwer vermittelbar sind und größere Nachteile hinnehmen müssen.

Fazit

Gerade für ältere Arbeitnehmer ist es entscheidend, frühzeitig eine Beratung einzuholen, um die finanziellen Auswirkungen und Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche umfassend geschützt und alle Optionen genutzt werden. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung gerne zur Seite, um eine bestmögliche Lösung für Ihre Zukunft zu sichern.

Interessenausgleich & Abfindung nach Sozialplan

Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Interessenausgleich und Sozialplan?

Wurde Ihnen eine Abfindung auf Grundlage eines Sozialplans angeboten?

Oder wurde Ihr Arbeitsverhältnis auf Grundlage eines Sozialplans gekündigt?

 

Hier erfahren Sie, was ein „Interessenausgleich“ und was ein „Sozialplan“ ist (dazu unter 1. und 2.) sowie, ob ein generelles Einsichtnahmerecht in den Sozialplan besteht (dazu unter 3.).

Im Anschluss werden typische Fragen zum Thema beantwortet (dazu unter 4.). Schließlich finden Sie relevante Rechtsprechung zum Thema (dazu unter 5.).

Entgegen der Annahme vieler kann auch bei einem Interessenausgleich mit Sozialplan die Abfindung individuell verhandelt werden.

1. Interessenausgleich

Ein Interessenausgleich (§ 111 BetrVG) ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, in der geregelt wird, wie eine Restrukturierung in einem Unternehmen umgesetzt werden soll. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, mit seinem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu verhandeln, wenn er eine Betriebsänderung beabsichtigt. Ob das der Fall ist, regelt § 111 BetrVG. Vereinfacht gesagt, liegt eine Betriebsänderung vor, wenn der Betrieb in einem ausreichenden Umfang verändert wird, wozu insbesondere – aber nicht nur – die Verkleinerung des Betriebs gehört.

Im Interessenausgleich wird beispielsweise festgelegt, welche Arbeitnehmer von der Strukturänderung betroffen sind und wie die Organisation des Betriebs in Zukunft aussehen wird. Bei einem Stellenabbau wird oft auch eine Namensliste vereinbart, auf der die Arbeitnehmer aufgeführt sind, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.

Wird eine solche Namensliste vereinbart, prüfen Gerichte die Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit (§ 1 Abs. 5 KSchG).

 

Die Regelungen im Interessenausgleich sind bindend, jedoch können individuelle Abfindungen weiterhin verhandelt werden.

2. Sozialplan

Ein Sozialplan wird in der Regel nach einem Interessenausgleich erstellt und soll die wirtschaftlichen Nachteile abmildern, die den betroffenen Arbeitnehmern durch die geplanten Maßnahmen entstehen.

 

Der Sozialplan regelt in der Regel die Höhe und Modalitäten der Abfindungen sowie mögliche Hilfen für die von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer, wie z.B. Umschulungen, Fortbildungsmaßnahmen oder Arbeitsvermittlungen.

3. Einsichtnahmerecht in den Sozialplan

Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht, Einsicht in den Sozialplan zu nehmen. Dieses Einsichtnahmerecht ist jedoch nicht uneingeschränkt. Der genaue Umfang der Einsichtnahme kann im Sozialplan selbst geregelt sein. Arbeitnehmer sollten in der Lage sein, die Regelungen zu verstehen und die sich daraus ergebenden Ansprüche zu überprüfen.

4. Typische Fragen zum Thema
  • Kann ich die Höhe meiner Abfindung verhandeln?
    Ja, auch wenn ein Sozialplan existiert, können individuelle Abfindungen ausgehandelt werden, insbesondere bei langjährigen Mitarbeitern oder besonderen Umständen.

  • Was passiert, wenn ich mit dem Sozialplan nicht einverstanden bin?
    Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall rechtlichen Rat einzuholen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?
    Bei einer Kündigung haben Sie in der Regel drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Bei einem Sozialplan sind spezifische Fristen für die Einsichtnahme und die Geltendmachung von Ansprüchen zu beachten.

5. Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben die Bedeutung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Sozialauswahl betont. In einem Urteil stellte das BAG klar, dass die Kriterien für die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter transparent und nachvollziehbar sein müssen. Dies bedeutet, dass eine willkürliche oder nicht ausreichend begründete Auswahl zu einer Nichtigkeit der Kündigungen führen kann.

Zudem hat die Rechtsprechung klargestellt, dass die Abfindungen, die im Rahmen eines Sozialplans gewährt werden, in der Regel nicht sozialabgabenpflichtig sind, was für die Betroffenen eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen kann.

Fazit

Ein Interessenausgleich und Sozialplan sind wichtige Instrumente, um die Auswirkungen von Betriebsänderungen auf Arbeitnehmer sozialverträglich zu gestalten. Es ist jedoch entscheidend, die eigenen Rechte und Ansprüche zu kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die bestmögliche Lösung zu erreichen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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AUFHEBUNGSVERTRAG

Vermeiden Sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 

Verlangen Sie eine angemessene Abfindung

Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag wahren

Abgeltungsklauseln beachten

Arbeitszeugnis vereinbaren

Bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags sollte man auf bestimmte Punkte achten, um ihre Rechte zu wahren und ungünstige Bedingungen zu vermeiden.

 

Hier sind einige wesentliche Aspekte:

a. Klare Formulierung der Abgeltungsklausel

Sie sollte deutlich machen, welche Ansprüche durch die Abfindung abgegolten werden. Dies umfasst insbesondere:

  • Alle offenen Löhne und Gehälter

  • Urlaubsgeld und ausstehende Urlaubsansprüche

  • Sonstige Boni oder Prämien

b. Überprüfung des Verzichts

Der Anwalt sollte darauf achten, dass der Verzicht auf zukünftige Ansprüche nicht zu weit gefasst ist. Ein Verzicht auf Ansprüche, die aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Arbeitgebers resultieren, sollte ausgeschlossen sein.

c. Prüfung der Sozialauswahl

Bei einer Kündigung im Rahmen eines Interessenausgleichs sollte der Anwalt prüfen, ob die Sozialauswahl fair und rechtmäßig war. Dies betrifft insbesondere die Kriterien, die für die Auswahl der gekündigten Arbeitnehmer angelegt wurden.Arbeitnehmer sollten keine Abgeltungsklauseln unterzeichnen, die sie dazu zwingen, auf alle Ansprüche zu verzichten, einschließlich solcher, die sie möglicherweise nicht für gegeben halten. Ein allgemeiner Verzicht auf alle Ansprüche sollte vermieden werden.

Welche Abgeltungsklausel sollte nicht unterzeichnet werden?

Arbeitnehmer sollten besonders vorsichtig sein bei Abgeltungsklauseln, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Übermäßiger Verzicht: Klauseln, die einen umfassenden Verzicht auf alle denkbaren Ansprüche ohne klare Abgrenzung beinhalten, sollten nicht unterzeichnet werden. Zum Beispiel: „Der Arbeitnehmer verzichtet auf alle Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis entstehen oder entstanden sind.“

  • Unklare oder vage Formulierungen: Klauseln, die unklar sind und nicht eindeutig festlegen, welche Ansprüche abgedeckt sind, können problematisch sein.

  • Fehlende Rücksicht auf offene Ansprüche: Wenn die Klausel nicht ausdrücklich erwähnt, dass alle offenen Lohn- und Urlaubsansprüche, Bonuszahlungen usw. berücksichtigt werden, sollte dies als Warnsignal betrachtet werden.

Eine sorgfältige Prüfung und Beratung sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Es ist ratsam, den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, um potenzielle Risiken zu minimieren und ungünstige Bedingungen zu vermeiden.

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