Im Diesel-Abgasskandal wegen Reisemobilen aus dem Haus von Fiat Chrysler Automobils (FCA/jetzt Stellantis) existiert nun nach übereinstimmenden Medienberichten ein erstes obergerichtliches Urteil.
Auf diese Entscheidung haben Tausende Besitzer von abgasmanipulierten Reise- und Wohnmobilen sehnsüchtig gewartet.
Es handelt sich um einen sog. Beschlus des Oberlandesgerichtes Köln, Aktenzeichen 28 U 55/21 vom 24.02.2022. Bei der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht die Berufungsklage des Fahrzeugherstellers FCA nämlich zurückgewiesen.
Streitgegenständlich soll das Wohnmobil Twist des Herstellers Chausson gewesen sein. Als Basisfahrzeug fungiert dort ein Fiat Ducato Multijet.
Das Landgericht Aachen hatte in der Vorinstanz FCA in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme des Wohnmobils und zur Zahlung von 37.706,02 Euro verurteilt (Az. 12 O 279/21).
Interessant ist auch, dass verschiedene Gerichte nun bundesweit den Anträgen der Klägeranwälte nachgehen und Sachverständigengutachten im Hinblick auf die vorgeworfene Abgasmanipulation einholen. Auch das bedeutet, dass mehr und mehr Gerichte dem Vortrag der Kläger glauben und nachgehen.
Mittlerweile liegen ferner bundesweit zahlreiche verbraucherfreundliche Entscheidungen vor.
Hier ist z.B. auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Ravensburg vom 31. Januar 2022, Az. 2 O 114/21, zu verweisen. Dort ist Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
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