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EuGH gegen Daimler, Neue Klagewelle droht

Nach Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Athanasios Rantos, haftet Daimler bzw. Mercedes Benz für eine Abgasmanipulation des Motors (Stichwort: unzulässige Abschalteinrichtung) auch dann, wenn Daimler lediglich Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


Der Autohersteller Daimler/Mercedes-Benz verteidigt sich mit dem billigen Argument, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben.


In seinem Schlussantrag stellt der Generalanwalt nun eindeutig klar, dass bereits Fahrlässigkeit für eine Verurteilung ausreicht.


Dies ist eine sehr gute und verbraucherfreundliche Nachricht, so Rechtsanwalt Kemal Eser, weil in der Regel der Europäische Gerichtshof den Schlussanträgen des Gernalsanwaltes folgt.


Ins Rollen gebracht hat das Verfahren wieder einmal das Landgericht Ravensburg welches seit längerem eine Vorreiterrolle in dem Diesel-Abgaskomplex einnimmt.


Das Landgericht Ravensburg wollte nämlich im Verfahren gegen Mercedes-Benz klären, ob eine Voraussetzung für eine Haftung von Daimler immer vorsätzliches Handeln ist oder ob auch fahrlässigen Verhalten der Organe für eine Haftung auf Schadenersatz ausreicht.


Das wäre dann der Fall, wenn das EU-Gesetz zur Typgenehmigung von Fahrzeugen auch die Interessen der einzelnen Käufer schützt, so Generalanwalt Athanasios Rantos. Nach EU-Recht lassen sich nach Einschätzung von Rantos selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadenersatzansprüche nämlich durchsetzen. Insbesondere sei das Interesse geschützt, „kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben“.


Neue Klagewell gegen Daimler!


Vor diesem Hintergrund droht nun eine neue Klagewelle gegen Daimler.


Denn nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamts hat Mercedes-Benz in vielen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut.


Nachdem es dann nicht mehr auf Vorsatz ankommt, würde falls sich der EuGH der Rechtsauffassung des Generalanwaltes anschließt, eine vollumfängliche Verurteilung von Daimler drohen.


Bekanntlich hat das Kraftfahrtbundesamt bei zigtausenden Automodellen unzulässigen Abschalteinrichtungen moniert, welches zu entsprechenden Rückrufen führten.




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