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Verlassenes Gebäude

Insolvenz der Project-Gruppe

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Das Insolvenzchaos rund um die Project-Immobilien-Gruppe verschärft sich weiter, so Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser.

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Nach Angaben von Volker Böhm, vorläufiger Insolvenzverwalter der Kanzlei Schulze & Braun, haben inzwischen 56 von 118 Projektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt (Stand: 1. September 2023). Besonders betroffen sind Projekte in Berlin, wie die Wirtschaftszeitung Handelsblatt berichtete.

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Die Insolvenzen begannen im August 2023 mit vier operativen Einheiten in Nürnberg und zwei Vertriebsfirmen in Bamberg. Mittlerweile sind 33 Gesellschaften mit laufenden oder nahezu abgeschlossenen Bauprojekten betroffen. Die restlichen insolventen Gesellschaften sind reine Grundstücks- oder Altgesellschaften mit abgeschlossenen Bauprojekten.

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Die Lage rund um die Project-Immobilien-Gruppe ist äußerst dynamisch und komplex. Anleger und Immobilienkäufer sollten rechtzeitig handeln, um ihre Rechte zu sichern und Verluste zu minimieren.

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Betroffen sind u. a.:

  • Project Reale Werte Fonds 11 GmbH & Co. KG

  • Project Reale Werte Fonds 12 GmbH & Co. KG

  • Project Wohnen 14 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

  • Project Wohnen 15 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

  • Project Metropolen 16 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

  • Project Metropolen 17 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

  • Project Metropolen 18 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

  • Project Metropolen 19 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

  • Project Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

 

Aktuelle Situation:

Die Projektgesellschaften der oben genannten geschlossenen Investmentfonds (AIF) befinden sich derzeit nicht in der Insolvenz. Dennoch stellt sich für Anleger die dringende Frage, was mit dem investierten Kapital geschieht und wie sicher dieses in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist. Besonders für Anleger, die ratierlich einzahlen, also keine Einmalzahlung geleistet haben, ist die Situation kritisch. Sie sollten sich über mögliche Risiken, Rückabwicklungsmöglichkeiten und Schutzmechanismen informieren, so Rechtsanwalt und Fachanw.

 

Für Anleger stellen sich nun zentrale Fragen:

  • Droht der Totalverlust des Investments?

  • Werden Häuser und Wohnungen fertig gebaut, oder bleiben Käufer auf halbfertigen Immobilien sitzen?

  • Gibt es Sicherheiten, etwa durch Versicherungen, die den Verlust eingezahlter Gelder verhindern können?

Die Insolvenz der PROJECT-Gruppe hat in den letzten Monaten für erhebliche Besorgnis unter Anlegern und Geschäftspartnern gesorgt. Die PROJECT-Gruppe, bekannt für ihre Investitionen in Immobilienprojekte und alternative Investmentfonds, sah sich mit einer Reihe von finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die letztendlich zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens führten.

Die Ursachen für die Insolvenz sind vielfältig. Zum einen haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren verändert, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach Immobilien und steigenden Baukosten führte. Zum anderen gab es interne Schwierigkeiten, wie etwa Missmanagement und unzureichende Risikobewertungen, die die finanzielle Stabilität der Gruppe weiter untergruben.

Für die Anleger der PROJECT-Fonds bedeutet die Insolvenz, dass ihre Investitionen in Gefahr sind. Viele Anleger hatten sich entweder direkt oder indirekt an den Fonds beteiligt, in der Hoffnung auf attraktive Renditen aus den Immobilienprojekten. Mit der Insolvenz der Projektgesellschaften, die für den Grundstückskauf, die Planung und den Bau verantwortlich waren, stehen diese Hoffnungen nun auf der Kippe.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Zusammenhang komplex. Anleger haben in der Regel keinen direkten Gläubigerstatus, da ihre Investitionen oft über Zwischengesellschaften geleitet wurden. Dies schränkt ihre Möglichkeiten ein, Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen oder an Gläubigerversammlungen teilzunehmen. Die Unsicherheit über die Rückflüsse aus realisierten Projekten und die Möglichkeit, Verluste zu minimieren, verstärkt die Sorgen der Anleger.

In dieser schwierigen Situation ist es für betroffene Anleger ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um ihre Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Ansprüche geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht kann dabei helfen, die individuellen Umstände zu bewerten und mögliche Schritte zur Wahrung der Interessen der Anleger zu unternehmen.

Die Insolvenz der PROJECT-Gruppe ist ein eindringliches Beispiel für die Risiken, die mit Investitionen in alternative Fonds verbunden sind, und verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Due Diligence sowie einer fundierten rechtlichen Beratung.

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Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Anleger der Project-Publikums-AIF?

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Angesichts der Insolvenzen und der damit verbundenen Risiken für Anleger in den Project-Publikums-AIF stehen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung, um Vermögensverluste zu minimieren oder Ansprüche geltend zu machen.

 

Folgendes sollten Anleger beachten:

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1. Schadensersatzansprüche prüfen

  • Beratungsfehler: Falls Anlegern die Fonds als sichere Investition vermittelt wurden oder die Risiken unzureichend erklärt wurden, können Schadensersatzansprüche gegen Berater oder Vermittler geltend gemacht werden.

  • Fehler im Prospekt: Liegen Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten im Fondsprospekt vor, könnten Prospekthaftungsansprüche bestehen.

 

2. Rückabwicklung der Beteiligung

  • Ordentliche Kündigung:
    Die ordentliche Kündigung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist oft vertraglich ausgeschlossen oder nur zu langfristigen Fristen möglich. Zudem führt eine ordentliche Kündigung in der Regel dazu, dass Anleger weniger als ihren ursprünglichen Einsatz zurückerhalten.

  • Sonderkündigungsrechte:
    Außerordentliche Kündigungen können in Ausnahmefällen möglich sein, beispielsweise bei Falschberatung, wesentlichen Änderungen der Fondskonstruktion oder Vertragsverletzungen durch die Fondsgeschäftsführung. Diese Möglichkeiten müssen jedoch individuell geprüft werden.

  • Widerruf der Beitrittserklärung: Falls Anleger nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, kann eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht gezogen werden.

  • Rückerstattung eingezahlter Beträge: Insbesondere bei ratierlichen Einzahlungen kann eine Rückforderung der bereits gezahlten Beiträge angestrebt werden.

 

3. Rückabwicklung durch Schadensersatzansprüche

  • Beratungsmängel:

  • Wenn Anleger fehlerhaft oder unvollständig über die Risiken des Fonds informiert wurden, können sie Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder Vermittler geltend machen.

  • Falsche Prospektangaben:

  • Sollten im Fondsprospekt wesentliche Informationen fehlen oder fehlerhaft dargestellt sein, bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche.

  • Erfolgsaussichten:

  • Ein erfolgreicher Schadensersatzanspruch kann zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung führen, einschließlich der Rückzahlung bereits geleisteter Einzahlungen.

 

4. Schutzmaßnahmen bei Ratensparplänen

  • Prüfung der Verpflichtungen: Anleger, die laufende Zahlungen leisten, sollten prüfen, ob diese Verpflichtungen gestoppt werden können.

  • Vorzeitiger Ausstieg: In bestimmten Fällen könnte eine vorzeitige Beendigung der Beteiligung möglich sein.

 

5. Maßnahmen gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

  • Prüfung durch die BaFin: Anleger sollten die Entwicklungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genau verfolgen. Falls sich herausstellt, dass die KVG zahlungsunfähig wird, könnten auch hier Ansprüche entstehen.

  • Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen: Anleger können ihre Rechte als Gesellschafter wahrnehmen und ggf. die Geschäftsführung zur Rechenschaft ziehen.

 

6. Bündelung der Interessen

  • Gemeinsames Vorgehen: Eine Bündelung der Anlegerinteressen in Form von Interessengemeinschaften kann die Verhandlungsposition gegenüber Insolvenzverwaltern, Banken und der KVG stärken. Wir bieten dieses an.

  • Vertretung durch Fachanwälte: Durch die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts können Ansprüche effizienter durchgesetzt werden.

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Betroffene Anleger sollten:

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  1. Unverzüglich ihre Dokumente prüfen und wichtige Unterlagen wie Verträge, Prospekte und Korrespondenzen sichern.

  2. Schnell handeln, um Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen einzuhalten.

  3. Sich rechtlich beraten lassen, insbesondere von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, um ihre Rechte umfassend zu schützen.

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Kostenfreier Erstkontakt:

Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation an, um Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Handlungsoptionen zu verschaffen.

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Für eine weitergehende Prüfung und ausführliche Beratung fällt eine Erstberatungsgebühr an, die sich je nach Einzelfall und Streitwert pauschal zwischen 350 und 1.000 EUR bewegt.

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Im Rahmen eines vereinbarten Mandantes prüfe ich für Sie:

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  • Die Sicherheit Ihres investierten Kapitals,

  • Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung,

  • Die Möglichkeit, laufende Ratenzahlungen zu stoppen.

 

Sollten Sie Interesse an einer umfassenderen Prüfung und Beratung haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir besprechen Ihr Anliegen individuell und stehen Ihnen zur Sicherung Ihrer Rechte mit unserer Expertise zur Verfügung.


Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, übernehmen wir auch gerne die Deckungsanfrage für Sie.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder per E-Mail an info@eser-law.de. Alternativ können Sie einen Termin für eine Videokonferenz oder über anwalt.de vereinbaren. Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird zeitnah von uns beantwortet.
 

Übersicht der insolventen Projektgesellschaften:

1. PROJECT PW Am Parkfeld 6 – Wiesbaden GmbH & Co. KG
2. PROJECT PW Brabandstraße 51 – Hamburg GmbH & Co. KG
3. PROJECT PW Buddestraße 14 – Berlin GmbH & Co. KG
4. PROJECT PW Curtiusstraße 20-26 – Berlin GmbH & Co. KG
5. PROJECT PW Curtiusstraße 28-34 – Berlin GmbH & Co. KG
6. PROJECT PW Gottfried-Keller-Straße – München GmbH & Co. KG
7. PROJECT PW Heinrich-Heine-Straße 74-76 – Berlin GmbH & Co. KG
8. PROJECT PW Kölner Straße 82/84 – Frankfurt GmbH & Co. KG
9. PROJECT PW Marienfelder Allee 27-29 – Berlin GmbH & Co. KG
10. PROJECT PW Wellingsbüttler Weg 176 – Hamburg GmbH & Co. KG
11. PROJECT PW Aspelohe 27 – Norderstedt GmbH & Co. KG
12. PROJECT PW Heilstättenstraße – Fürth GmbH & Co. KG
13. PROJECT PW Heschredder 7 – Hamburg GmbH & Co. KG

Projektgesellschaften mit laufenden Bauprojekten und Insolvenzantrag (Stand: 31.08.2023):

1. PROJECT PG Am Borsigturm 74 – Berlin GmbH & Co. KG
2. PROJECT PW Albrechtstraße 87 – Berlin GmbH & Co. KG
3. PROJECT PW Berner Straße 9 – Berlin GmbH & Co. KG
4. PROJECT PW Bilker Allee 233 – Düsseldorf GmbH & Co. KG
5. PROJECT PW Brückenstraße – Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG
6. PROJECT PW Bleichertwiete 10-16 – Hamburg GmbH & Co. KG
7. PROJECT PW Baruther Straße 5 – Berlin GmbH & Co. KG
8. PROJECT PW Eschollbrücker Straße 12 – Darmstadt GmbH & Co. KG
9. PROJECT PW Euckenstraße 27 – München GmbH & Co. KG
10. PROJECT PW Frankenallee 98-102 – Frankfurt GmbH & Co. KG
11. PROJECT PW Goslarer Ufer 1-5 – Berlin GmbH & Co. KG
12. PROJECT PW Hanauer Landstraße 57 – Frankfurt GmbH & Co. KG
13. PROJECT PW Hauptstraße 80-81 – Berlin GmbH & Co. KG
14. PROJECT PW Hönower Straße 4-7 – Berlin GmbH & Co. KG
15. PROJECT PW Haydnstraße 11 – Hamburg GmbH & Co. KG
16. PROJECT PW Maximilianstraße 43 – Nürnberg GmbH & Co. KG
17. PROJECT PG Am Mühlenberg – Potsdam GmbH & Co. KG
18. PROJECT PW Mahlsdorfer Straße 7-8 – Berlin GmbH & Co. KG
19. PROJECT PW Ostendstraße 161 – Nürnberg GmbH & Co. KG
20. PROJECT PW Provinzstraße 67/68 – Berlin GmbH & Co. KG
21. PROJECT PW Rudower Chaussee 34 – Berlin GmbH & Co. KG
22. PROJECT PW Rembrandtstraße 20-21 – Berlin GmbH & Co. KG
23. PROJECT PW Rahlstedter Straße 169 – Hamburg GmbH & Co. KG
24. PROJECT PW Rosenthaler Weg 50, 54 – Berlin GmbH & Co. KG
25. PROJECT PW Segeberger Chaussee 124, 126 – Norderstedt GmbH & Co. KG
26. PROJECT PW Schleißheimer Straße 321 – München GmbH & Co. KG
27. PROJECT PW Sellhopsweg 3-11 – Hamburg GmbH & Co. KG
28. PROJECT PW Semmelweisstraße 41-47 – Berlin GmbH & Co. KG
29. PROJECT PW Sundgauer Straße – Berlin GmbH & Co. KG
30. PROJECT PW Schillerpromenade 2 – Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG
31. PROJECT PG Tempelhofer Damm 156 – Berlin GmbH & Co. KG
32. PROJECT PW Varziner Straße 16/17 – Berlin GmbH & Co. KG
33. PROJECT PW Wiesenstraße 11 – Berlin GmbH & Co. KG

Insolvente Unternehmen der PROJECT-Gruppe:

- Project Immobilien Management GmbH (PMG) – AG Nürnberg, Az.: IN 977/23 – Immobiliensparten
- Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG) – AG Nürnberg, Az.: IN 978/23 – Immobiliensparten
- Project Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG) – AG Nürnberg, Az.: IN 999/23 – Immobiliensparten
- Project Real Estate AG (PRE) – Amtsgericht Nürnberg, Az.: IN 1066/23 – Immobiliensparten
- Project Vermittlungs GmbH (PVG) – AG Nürnberg, Az.: IN 214/23 – Investmentsparten
- Project Real Estate Institutional GmbH – AG Bamberg, Az.: IN 220/23 – Investmentsparte

Diese Liste bietet einen Überblick über die betroffenen Gesellschaften und deren aktuelle Situation im Rahmen der Insolvenz.

Kontakt

+49 (0) 711 217235-0

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