Broker-Betrug – Ihr erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Online-Handel mit Wertpapieren, Devisen und Kryptowährungen boomt – doch mit dem Wachstum des Marktes steigt auch die Zahl der Betrugsfälle. Viele Anleger werden Opfer von betrügerischen Online-Brokern, die mit unrealistisch hohen Renditen locken, jedoch die Einlagen ihrer Kunden veruntreuen oder unrechtmäßig einbehalten.
Rechtsanwalt Eser ist seit über 20 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Aufarbeitung solcher Betrugsfälle. Mit tiefgehendem Fachwissen und praxisnaher Expertise unterstützt er geschädigte Anleger dabei, ihre Ansprüche gegen betrügerische Broker durchzusetzen.
Typische Anzeichen von Broker-Betrug
Es gibt zahlreiche Anzeichen dafür, dass ein Online-Broker betrügerisch handelt. Sollten Sie eines der folgenden Merkmale bemerken, ist Vorsicht geboten:
-
Unlizenzierte Broker oder fehlende Informationen zur Regulierung
-
Druck, immer mehr Geld zu investieren, oft durch „Berater“ des Brokers
-
Unverhältnismäßig hohe Renditeversprechen ohne Risikoangaben
-
Probleme bei der Auszahlung Ihrer Einlagen oder Gewinne
-
Plötzlicher Abbruch des Kundenkontakts nach Einzahlungen
Falls Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die schnelle Einleitung juristischer Schritte kann entscheidend sein, um Ihre Investitionen zurückzufordern.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Broker-Betrug
Rechtsanwalt Eser setzt sich dafür ein, Ihre Rechte als Anleger zu schützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den rechtlichen Optionen gehören unter anderem:
Zivilrechtliche Ansprüche: Klagen auf Rückzahlung der verlorenen Gelder durch den Broker.
Chargeback-Verfahren: In Fällen, in denen Einzahlungen über Kreditkarten erfolgt sind, können Rückbuchungsverfahren („Chargeback“) bei Kreditkartenunternehmen eingeleitet werden.
Diese sind oft eine effektive Methode, um Gelder zurückzufordern, insbesondere wenn der Broker im Ausland ansässig ist.
Denn viele Anleger nutzen ihre Kreditkarten, um Einzahlungen bei den vermeintlichen Brokern vorzunehmen.
Hierbei bietet das Recht Möglichkeiten, Rückbuchungen – sogenannte „Chargebacks“ – durch das Kreditkartenunternehmen durchzuführen, wenn nachweislich ein Betrugsfall vorliegt.
„Ein zentrales Argument ist hierbei, dass Kreditkartenunternehmen eine gewisse Verantwortung tragen, sicherzustellen, dass die Transaktionen über ihre Plattformen ordnungsgemäß und rechtmäßig ablaufen“, erklärt Eser. „Wenn eine Kreditkartenzahlung im Zusammenhang mit einem Betrug steht, kann der Karteninhaber unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung verlangen. Betroffene Anleger sollten daher sofort nach Entdeckung des Betrugs den Kontakt zu ihrem Kreditkartenanbieter suchen und einen Chargeback einleiten.“
Strafanzeige: Gegen die Verantwortlichen des betrügerischen Brokers kann auch strafrechtlich vorgegangen werden.
Mit seiner umfassenden Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Rechtsanwalt Eser Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Erfahrung und Expertise von Rechtsanwalt Eser
Rechtsanwalt Eser ist seit über 20 Jahren als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat in dieser Zeit unzählige Mandanten erfolgreich gegen betrügerische Broker vertreten. Seine Expertise wurde ihm bereits 2009 mit der Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart anerkannt. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt er seit 2011 an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und gibt sein Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Kapitalmarktrecht weiter.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Broker-Betrugs geworden zu sein, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung Ihrer Investitionen zu maximieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um die nächsten Schritte zu besprechen.