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Geschäftstreffen
Festgeldbetrug – Rückforderung verlorener Anlagegelder und Haftung von Banken

Sie haben Geld auf ein vermeintliches Festgeldkonto überwiesen und erst später festgestellt, dass das Angebot gefälscht war?

Damit sind Sie nicht allein.

Unsere Kanzlei vertritt mittlerweile allein im Bereich des Festgeldbetrugs über 120 geschädigte Anlegerinnen und Anleger. Hinzu kommen zahlreiche weitere Mandate aus den Bereichen Anlagebetrug, Online-Trading-Betrug und Kryptobetrug. Insgesamt betreut ESER LAW derzeit mehr als 250 Fälle aus dem Bereich des digitalen Anlage- und Zahlungsbetrugs.

 

Die Täter nutzen dabei den guten Ruf bekannter Banken, täuschend echte Webseiten und professionelle Vertragsunterlagen, um Anleger zur Überweisung hoher Geldbeträge zu bewegen.

Interview der WirtschaftsWoche: Rechtsanwalt Eser warnt vor neuer Betrugswelle

Im Mai 2026 wurde Rechtsanwalt Kemal Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der WirtschaftsWoche als Experte zum Thema Festgeldbetrug interviewt.

Die WirtschaftsWoche berichtete über eine neue Generation professioneller Fake-Festgeldangebote. Betrüger verwenden dabei Namen renommierter Banken, täuschend echte Internetseiten und vermeintliche Online-Banking-Portale. Für Anleger sind die Fälschungen oftmals kaum erkennbar.

Unsere Erfahrung aus mittlerweile zahlreichen Festgeldbetrugsfällen zeigt:

Nicht nur die Täter müssen untersucht werden. Häufig stellt sich auch die Frage, ob beteiligte Banken erkennbare Warnsignale übersehen haben und deshalb eine Mitverantwortung für den entstandenen Schaden tragen.

Warum Banken oft der entscheidende Ansatzpunkt sind

Die Täter sitzen regelmäßig im Ausland und sind häufig nur schwer greifbar.

Die Zahlungswege hingegen lassen sich oftmals rekonstruieren.

Deshalb prüfen wir in jedem Einzelfall insbesondere:

  • mögliche Haftungsansprüche gegen Hausbanken,

  • mögliche Ansprüche gegen Empfängerbanken,

  • Verstöße gegen geldwäscherechtliche Prüfpflichten,

  • unterlassene Warnhinweise bei auffälligen Transaktionen,

  • internationale Zahlungsnachverfolgungen (Tracing und Recall-Verfahren).

In vielen Fällen ist die Bankenhaftung der wirtschaftlich sinnvollste Weg zur Schadenskompensation.

Bereits erhebliche Beträge zurückgeführt

Unsere Kanzlei konnte in vergleichbaren Betrugsfällen bereits erhebliche Beträge sichern oder zurückführen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Rückführung von rund 69.000 € nach internationalem Festgeldbetrug,

  • Rückzahlung von rund 39.750 € durch eine englische Geschäftsbank nach einer betrugsbedingten Auslandsüberweisung,

  • Rückholung von rund 30.000 € bei betrugsverdächtigen Online-Investments,

  • Rückführung von rund 29.000 € im Zusammenhang mit Fake-Festgeldanlagen,

  • weitere außergerichtliche Vergleiche und Rückzahlungen im fünf- und sechsstelligen Bereich.

 

Jeder Fall ist individuell. Vergangene Erfolge sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Sie zeigen jedoch, dass verlorenes Geld nicht in jedem Fall endgültig verloren sein muss.

Festgeldbetrug erkennen

Typische Merkmale sind:

  • besonders attraktive Zinsangebote,

  • angebliche Festgeldanlagen bei bekannten europäischen Banken,

  • professionell gestaltete Webseiten,

  • Kommunikation über vermeintliche Kundenberater,

  • Aufforderungen zur schnellen Überweisung,

  • Konten im Ausland,

  • ungewöhnliche Zahlungsempfänger,

  • fehlende oder unzureichende Legitimation des Anlegers.

 

Viele Mandanten berichten uns später:

„Rückblickend gab es Warnsignale. Im entscheidenden Moment wirkte jedoch alles vollkommen seriös.“

Genau darauf bauen die Täter.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Banken zwar keine allgemeine Überwachungspflicht trifft.

Unter bestimmten Umständen können jedoch Warn- und Hinweispflichten entstehen, wenn außergewöhnliche Verdachtsmomente vorliegen und sich ein drohender Schaden geradezu aufdrängt.

Ob solche Umstände vorlagen, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Wenn Sie Opfer eines Festgeldbetrugs geworden sind, prüfen wir für Sie:

  • die Zahlungswege,

  • beteiligte Banken,

  • Rückforderungsmöglichkeiten,

  • Recall- und Tracing-Maßnahmen,

  • mögliche Schadensersatzansprüche.

 

Senden Sie uns hierzu bitte:

  • Überweisungsbelege,

  • Kontoauszüge,

  • Vertragsunterlagen,

  • E-Mails und Schriftverkehr,

  • Screenshots der Plattform oder Webseite.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Je schneller gehandelt wird, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen, Gelder zu sichern und mögliche Ansprüche gegenüber beteiligten Banken durchzusetzen.

ESER LAW – Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Seit über 22 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Bundesweite Vertretung von Geschädigten bei Festgeldbetrug, Anlagebetrug, Online-Trading-Betrug und Zahlungsbetrug.

Typische Merkmale des Festgeldbetrugs

Festgeldbetrüger arbeiten mit hoher Professionalität:

  • Gefälschte Internetseiten seriöser Finanzinstitute oder erfundener Vermittler

  • Missbrauch bekannter Unternehmensnamen (z. B. Raisin, Deutsche Vermögensberatung, ING, C24 Bank)

  • Täuschend echte Unterlagen mit Logos, Kontoanträgen, vermeintlichen Einlagensicherungen

  • IBAN-Missbrauch: Die übermittelte Kontonummer gehört dem Betrüger – nicht dem Anleger

  • Kein echtes Konto, keine Zinsen, kein Rückfluss: Das Geld ist sofort nach Zahlung weitertransferiert

 

Wie ich Ihnen helfe – Ihr Weg zur Schadensbegrenzung

1. Schnelle Ersteinschätzung und Beweissicherung

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls (unverbindlich)

  • Sichtung und rechtliche Bewertung aller Unterlagen (E-Mails, Kontoauszüge, Verträge, Chatverläufe)

  • Identifikation relevanter Bankverbindungen, IP-Adressen, möglicher Mittäter und Finanzdienstleister

 

2. Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung

  • Zivilrechtliche Rückforderung gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern nach § 675u BGB

  • Unterstützung bei Anzeigen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft (ggf. auch im Ausland über internationale Rechtshilfe)

  • Ggf. Einstweilige Maßnahmen gegen Kontoinhaber oder Empfängerbanken zur Sicherung der Gelder

 

3. Anspruch gegen Banken prüfen und durchsetzen

  • Banken haften, wenn keine ordnungsgemäße Legitimationsprüfung durchgeführt wurde

  • Keine Überprüfung des Namens bei Überweisung = Haftungsgrundlage bei Identitätsbetrug

  • Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Sorgfaltspflichtverletzungen

 

4. Rückforderung Ihrer Anlagebeträge

  • Auswertung aller Transaktionsketten (auch bei Weiterleitung ins Ausland)

  • Einschaltung spezialisierter Ermittlungsdienste und Partnerkanzleien bei Bedarf

  • Zusammenarbeit mit BaFin, ESMA, IOSCO und ausländischen Aufsichtsbehörden

 

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Festgeldbetrüger räumen die Konten binnen weniger Stunden oder Tage. 

 

Je früher Sie anwaltlich aktiv werden, desto höher sind die Chancen, dass:

  • Konten eingefroren werden können

  • Geldströme nachvollzogen und gestoppt werden

  • Anspruchsgegner ermittelt und rechtlich belangt werden

 

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Kontaktieren Sie mich noch heute und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

 

Bekannte Fake-Festgeldanbieter & verdächtige Domains (Auswahl)

⚠️ Die nachfolgend aufgeführten Anbieter und Domains stehen im Zusammenhang mit zahlreichen Betrugsfällen oder weisen deutliche Parallelen zu bekannten Betrugsmodellen auf.

🔴 Identitätsmissbrauch – Raisin / Barclays Umfeld

(im Schwerpunkt unsere aktuellen Fälle)

  • raisin-online(.)com

  • raisin-festgeld(.)com

  • raisin-finance(.)eu

  • tradealles(.)com

 

➡️ häufig unter missbräuchlicher Nutzung von

  • Raisin GmbH

  • Barclays Bank

 

🔴 Weitere bekannte Festgeld-Fake-Portale

  • fidelixgo(.)com

  • globalzins24(.)com

  • festgeldfinder24(.)com

  • eurozinsmarkt(.)com

  • kapitalanlage-portal24(.)com

 

🔴 Fake-Vergleichsportale (Einstiegsseiten)

  • zinsvergleich-24(.)com

  • Fragfinanz.com

  • festgeld-vergleich24(.)com

  • topzinsangebote(.)com

  • sicherzins24(.)com

  • bestzins-direkt(.)com

 

🔴 Täuschend „bankähnliche“ Anbieter

  • europäische-festgeldbank(.)com

  • deutsche-festgeldzentrale(.)com

  • festgeldbank-europa(.)com

  • sicherheitsbank24(.)com

  • euro-invest-bank(.)com

 

🔴 International auftretende Fake-Anbieter

  • globalinvestcapital(.)com

  • primeyieldinvest(.)com

  • securegrowthfund(.)com

  • eurocapitalinvest(.)com

 

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Einordnung

Diese Liste ist nicht abschließend.

Betrügerische Anbieter:

  • wechseln regelmäßig Domains

  • nutzen ständig neue Namen

  • kopieren gezielt bekannte Marken

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht fortlaufend Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen und betrügerischen Angeboten.

🚨 Typische Merkmale dieser Anbieter

Nahezu alle genannten Plattformen weisen folgende Auffälligkeiten auf:

  • überdurchschnittlich hohe Festgeldzinsen

  • angebliche Zusammenarbeit mit europäischen Banken

  • täuschend echte Unterlagen und Logos

  • E-Mail-Adressen, die Originalanbietern ähneln

  • Aufforderung zur Überweisung auf ausländische Konten

  • Probleme oder Verweigerung von Auszahlungen

 

⚖️ Unsere Erfahrung

Die Kanzlei Eser Law bearbeitet:

  • über 200 Fälle bundesweit

  • davon mehr als 60 Fälle allein im Zusammenhang mit Fake-Festgeldangeboten unter Nutzung bekannter Marken

 

🛑 Empfehlung für Anleger

  • Angebote immer über offizielle Webseiten prüfen

  • keine Überweisung ohne Verifizierung

  • bei Zweifeln sofort handeln

 

Diese und ähnliche Plattformen stehen auch im Verdacht, betrügerisch zu agieren:

  • dvagk.de (Identitätsdiebstahl)

  • zinsbund.de

  • bnp-finance.de

  • CleverZins

  • q-festgeld.de

  • smbcgroup.asia

  • zinsify.de

  • Zinsvergleich24

  • investgurus.de
    u. v. m.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Eser

  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Seit über 21 Jahren spezialisiert auf Kapitalanlegerschutz und Finanzbetrug

  • Bundesweite Vertretung

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls

 

📞 Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
📧 E-Mail: info@eser-law.de
📍 Kanzleiadresse: 

Lange Straße 51, 70174 Stuttgart

 

Sie haben in eine vermeintliche Festgeldanlage investiert?
Sie erkennen sich in den hier geschilderten Fällen wieder?

Dann zögern Sie nicht – wir kämpfen für Ihr Recht und Ihr Geld.

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