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Bürgschaft bei der Bank – Was tun, wenn plötzlich die Forderung kommt?

Eine Bürgschaft kann zur ernsten finanziellen Belastung werden – oft erst Jahre nach der Unterschrift. Banken fordern plötzlich fünf- oder gar sechsstellige Beträge. Ob für einen Kredit der GmbH, ein privates Darlehen oder als Sicherheit für Dritte: Nicht jede Bürgschaft ist rechtlich wirksam.

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Ich bin seit über 20 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und helfe Mandanten bundesweit dabei, sich erfolgreich gegen unberechtigte Bürgschaftsforderungen zu verteidigen. 

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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihre Bürgschaft individuell – mit dem Ziel: keine Zahlung ohne Rechtspflicht.

Wann Sie sich gegen eine Bürgschaft wehren können

Nicht jede Bürgschaft hält der rechtlichen Prüfung stand. 

 

Häufige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung sind:

  • Unklare oder unbegrenzte Bürgschaftsklauseln („alle künftigen Verbindlichkeiten“)

  • Sittenwidrigkeit wegen krassem Missverhältnis zwischen Einkommen und Haftungsrisiko

  • Formmängel, etwa fehlende Unterschrift oder fehlerhafte Vertragsbedingungen

  • Unbestimmte Globalbürgschaften ohne konkreten Anlass oder Zweck

  • Verjährung oder Erlöschen der Hauptverbindlichkeit

  • Fehlende Einflussmöglichkeit des Bürgen auf die Geschäfte der Hauptschuldnerin (z. B. GmbH)

 

In vielen Fällen lässt sich eine Bürgschaft anfechten, kündigen, begrenzen oder durch eine strategische Vergleichsverhandlung entschärfen.

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Warum Sie sich frühzeitig beraten lassen sollten?

Oft genügt ein Schreiben der Bank, um Druck aufzubauen. Viele zahlen vorschnell – aus Angst, ohne wirklich zur Zahlung verpflichtet zu sein. 

 

Eine fachanwaltliche Prüfung schafft Klarheit und eröffnet rechtliche Handlungsoptionen. 

 

Ich vertrete Sie diskret, effizient und auf Augenhöhe mit der Bank.

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So unterstütze ich Sie als Fachanwalt

  • Prüfung Ihrer Bürgschaft und aller Bankunterlagen

  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen Forderungen

  • Schriftliche Zurückweisung unberechtigter Ansprüche

  • Außergerichtliche Verhandlungen mit der Bank

  • Vermeidung von Vollstreckungstiteln durch Vergleich oder Zeitgewinn

  • Vertretung vor Gericht bei Bedarf

Bürgschaft erhalten? Lassen Sie sich jetzt beraten – bevor Sie zahlen.

Kontaktieren Sie mich für ein erstes Orientierungsgespräch. Ich prüfe Ihre rechtliche Situation – fundiert und lösungsorientiert.
 

→ Kontaktformular
→ Telefonnummer: +49 (0) 711 217 235-0
→ E-Mail: info@eser-law.de
→ Standort: Lange Straße 51, 70174 Stuttgart

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