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Besprechung mit Anwalt

Rechtsanwalt Eser: Kompetenz im Maklerrecht seit 20 Jahren

 

 

Maklerrecht – Rechtsanwalt Eser

Herzlich willkommen auf meiner Homepage. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bringe ich über 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Maklerrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht mit. Mein Ziel ist es, Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung zu bieten, insbesondere bei Fragen zu Maklerprovisionen, Vertragsgestaltungen und anderen relevanten rechtlichen Belangen.

1. Erfahrung

In den zwei Jahrzehnten meiner beruflichen Laufbahn habe ich umfangreiche Expertise im Maklerrecht erworben. Dies umfasst sowohl die Beratung von Käufern und Verkäufern als auch die Vertretung in Streitigkeiten mit Maklern. Durch meine langjährige Praxis bin ich mit den gängigen Fallstricken und rechtlichen Anforderungen, die in diesem Bereich auftreten können, bestens vertraut. Dies ermöglicht mir, eine maßgeschneiderte Beratung zu bieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse meiner Mandanten zugeschnitten ist.

2. Leistungen

Meine Dienstleistungen im Bereich Maklerrecht umfassen:

- Prüfung von Maklerverträgen: Ich analysiere bestehende Verträge auf rechtliche Wirksamkeit und mögliche Angriffspunkte, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
 
- Beratung zu Maklerprovisionen: Ich unterstütze Sie bei der Klärung von Fragen zur Zulässigkeit von Provisionen und möglichen Rückforderungen. Insbesondere nach den aktuellen Urteilen, die den Halbteilungsgrundsatz betreffen, biete ich eine kompetente Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage.
 
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten: Sollte es zu einem Streitfall kommen, übernehme ich die gerichtliche Vertretung und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.

Warum ich?
Die Kombination aus langjähriger Erfahrung und spezialisierter Rechtskenntnis im Maklerrecht ermöglicht es mir, Ihnen umfassende Lösungen anzubieten. Durch individuelle Beratung und strategische Planung strebe ich stets nach dem bestmöglichen Ergebnis für meine Mandanten. Meine proaktive Herangehensweise gewährleistet, dass Sie in allen rechtlichen Fragen optimal unterstützt werden.

Kontakt
Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich Maklerrecht benötigen oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich darauf, Ihnen helfen zu können.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und lade Sie ein, einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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Aktuelles aus der Rechtsprechung: Zwei bedeutende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH):


In jüngster Zeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei wegweisende Entscheidungen im Bereich des Maklerrechts getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Landschaft für Makler, Verkäufer und Käufer von Immobilien haben.


1. BGH-Urteil zu Maklerprovision und Halbteilungsgrundsatz (Urteil vom 21. März 2024, Az.: I ZR 185/22)
In dieser Entscheidung stellte der BGH klar, dass Makler zur Transparenz verpflichtet sind, insbesondere bezüglich der Provisionsvereinbarungen mit Verkäufern und Käufern.

 

Der Halbteilungsgrundsatz, der besagt, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer eine Provision zahlen müssen, wurde bekräftigt.


Wesentliche Punkte des Urteils:
•    Auskunftpflicht: Makler müssen den anderen Maklervertrag (also den Vertrag mit dem Verkäufer) offenlegen, um zu belegen, dass sie sich von beiden Seiten eine Provision in gleicher Höhe versprechen lassen haben.
•    Verweigerung: Fehlt diese Transparenz, können Käufer die Zahlung der Provision verweigern. Dies stärkt die Position der Käufer erheblich und könnte zu einem Umdenken in der Branche führen.


2. BGH-Urteil zur Einordnung von Immobilien als Einfamilienhaus (Verhandlungstermin am 23. Januar 2025, Az.: I ZR 32/24)
Das zweite Urteil behandelt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den Halbteilungsgrundsatz im Kontext der Einordnung von Immobilien. Der BGH wird darüber entscheiden, ob ein Gebäude, das über Anbauten wie Büro- und Garagenräume verfügt, weiterhin als Einfamilienhaus gilt und welche Rolle dies bei der Provisionspflicht spielt.


Wesentliche Aspekte:
•    Vertrag: Hier stellt sich die Frage, ob die Provisionsvereinbarung weiterhin wirksam ist, wenn der Makler von der Ehefrau des Verkäufers beauftragt wurde, anstatt vom Verkäufer selbst.
•    Einordnung von Immobilien: Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die rechtliche Behandlung von Immobilien haben, insbesondere in Bezug auf die Provisionspflicht bei unterschiedlichen Immobilientypen.

Beide Entscheidungen unterstreichen die Wichtigkeit von Transparenz und rechtlichen Klarstellungen im Maklerrecht. Käufer und Verkäufer sollten sich dieser neuen Rechtsprechung bewusst sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Provisionsansprüche haben kann. Es wird empfohlen, bestehende Maklerverträge und Provisionsvereinbarungen von einem versierten und erfahrenen Anwalt im Maklerrecht überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben.

Kontaktieren Sie mich gerne für einen kostenfreien Erstcheck. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten optimal geregelt sind.

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