
ThomasLloyd Fonds "Cleantech"?
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ThomasLloyd – Informationen für geschädigte Anleger
Sind Sie Anleger bei ThomasLloyd?
Viele Investoren, die in Genussrechte, Kommanditbeteiligungen oder Infrastrukturprojekte investiert haben, stehen derzeit vor erheblichen finanziellen Unsicherheiten.
Ausbleibende Ausschüttungen, verweigerte Rückzahlungen und Insolvenzverfahren werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf.
Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Anleger bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Was ist das Problem?
Zahlreiche Anleger investierten in vermeintlich nachhaltige Infrastruktur- und Energieprojekte. Tatsächlich handelte es sich vielfach um unternehmerische Beteiligungen mit:
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Nachrangabreden
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Totalverlustrisiko
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eingeschränkter Kündbarkeit
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eingeschränkter Handelbarkeit
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komplexer Konzernstruktur
Seit mehreren Jahren berichten Anleger über
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Ausbleibende Zins- und Ausschüttungszahlungen
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Verzögerte oder verweigerte Rückzahlungen
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Unklare Informationen zur wirtschaftlichen Lage
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Einleitung von Insolvenzverfahren über einzelne Gesellschaften
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Die rechtliche Bewertung erfolgt stets individuell. Je nach Anlageform kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
1. Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Wenn:
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Risiken nicht vollständig erläutert wurden
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das Totalverlustrisiko verharmlost wurde
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die Anlage als „sicher“ oder „altersvorsorgetauglich“ dargestellt wurde
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Nachrangregelungen nicht verständlich erklärt wurden
kann ein Anspruch auf Rückabwicklung bestehen.
2. Prospekthaftung
Emissionsprospekte müssen:
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vollständig
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wahrheitsgemäß
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verständlich
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widerspruchsfrei
sein. Enthalten sie Fehler oder unvollständige Risikodarstellungen, kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen in Betracht kommen.
3. Haftung von Vermittlern und Vertrieben
Anlagevermittler sind verpflichtet,
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anlegergerecht zu beraten
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objektgerecht zu beraten
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Interessenkonflikte offenzulegen
Wurden Provisionen verschwiegen oder Risiken verharmlost, können Schadensersatzansprüche bestehen.
4. Insolvenzrechtliche Aspekte
Falls über einzelne Gesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet wurden, ist zu prüfen:
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Ist die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden?
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Bestehen Ansprüche außerhalb der Insolvenz?
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Greift die Nachrangabrede tatsächlich?
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Wurde wirksam über das Risiko aufgeklärt?
Wichtig: Eine Insolvenz schließt Schadensersatzansprüche gegen Dritte nicht aus.
Verjährung beachten!
Kapitalmarktrechtliche Ansprüche unterliegen Verjährungsfristen.
Je nach Konstellation können bereits Fristen laufen oder bald ablaufen.
Eine frühzeitige Prüfung ist daher dringend anzuraten.
Unsere Erfahrung
Die Kanzlei ESER LAW ist seit über 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in komplexen Anlagesachverhalten mit hohen Schadenssummen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
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Prüfung von Zeichnungsunterlagen und Prospekten
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Bewertung von Beratungsprotokollen
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Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
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Vergleichsverhandlungen
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bundesweite Prozessführung
Was sollten Sie jetzt tun?
✔ Zeichnungsunterlagen sichern
✔ Prospekte und Beratungsunterlagen zusammentragen
✔ Zahlungsnachweise sammeln
✔ Insolvenzbekanntmachungen prüfen
✔ Keine vorschnellen Verzichtserklärungen unterschreiben
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir bieten betroffenen Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
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ThomasLloyd: Insolvenzverfahren und erhebliche Unsicherheiten für Anleger
Rund 30.000 Anleger haben insgesamt etwa 1,7 Milliarden Euro in verschiedene Beteiligungsmodelle der ThomasLloyd-Gruppe investiert. Viele dieser Investoren sehen sich inzwischen mit erheblichen finanziellen Risiken konfrontiert.
Anfang 2026 leitete das Amtsgericht Lingen Insolvenzverfahren über mehrere zentrale Gesellschaften des Konzerns ein. Betroffen sind insbesondere Gesellschaften aus dem Bereich „Cleantech Infrastructure“. Diese Entwicklung hat die wirtschaftliche Unsicherheit für Anleger weiter verschärft.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erregte die vorübergehende Festnahme eines europäischen Geschäftsführers im Zusammenhang mit Vermögensauskünften. Unabhängig von den Hintergründen dieses Vorgangs hat der Vorfall das Vertrauen vieler Investoren nachhaltig erschüttert.
Anlageprodukte und Renditeversprechen
Die Unternehmensgruppe warb über Jahre hinweg mit Investitionen in Solar- und Biomasseprojekte, insbesondere in Asien. Anlegern wurden teilweise hohe Renditeaussichten in Aussicht gestellt.
Vertrieben wurden unter anderem:
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geschlossene Fonds
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Genussrechte
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Anleihen
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Direktbeteiligungen
In zahlreichen Fällen kam es jedoch zu ausbleibenden Ausschüttungen oder erheblichen Verzögerungen bei Rückzahlungen.
Zentrale Rolle der Holdinggesellschaft
Eine besondere Bedeutung kommt der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH zu, die als zentrale Gesellschaft innerhalb der Struktur fungierte. Sollten sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten weiter verfestigen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Rückzahlungsperspektiven der Anleger haben.
Frühere Warnhinweise
Bereits in der Vergangenheit gab es kritische Berichterstattung und Warnhinweise von Verbraucherschutzorganisationen. Anleger wurden wiederholt mit ausgesetzten Ausschüttungen und wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert.
Was bedeutet das für Anleger?
Die aktuelle Situation wirft insbesondere folgende Fragen auf:
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Sind Schadensersatzansprüche gegen Vermittler oder Berater möglich?
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Wurden Risiken – insbesondere Nachrang- und Totalverlustrisiken – ausreichend aufgeklärt?
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Bestehen Prospekthaftungsansprüche?
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Welche Auswirkungen haben laufende Insolvenzverfahren auf individuelle Rechte?
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Können Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden?
Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch den vollständigen Verlust aller rechtlichen Möglichkeiten. Neben der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle kann auch die Prüfung von Ansprüchen gegen Dritte – etwa Berater oder Initiatoren – in Betracht kommen.
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Nach einem Bericht des Handelsblattes vom 17.07.2024 soll das Investmenthaus Thomas Lloyd beabsichtigen alle seine Investments in zehn Solarwerke in Indien und Philippinien, Reihe der Cleantechfonds, zu liquidieren.
Dies ist das Ergebnis eines Wirtschaftsdramas, das sich in London abgespielt hat und das Schicksal von rund 27.000 Privatanlegern in der Schwebe lässt, die insgesamt mehr als eine Milliarde Euro investiert haben. 27.000 "Cleantech"- Anlegern drohen damit Verluste in Millionenhöhe.
Hintergrund der Investitionen
Thomas Lloyd hat mit verschiedenen Finanzprodukten über eine Milliarde Euro eingesammelt, wobei der Großteil, etwa 750 Millionen Euro, auf geschlossene Fonds entfällt. Diese Fonds versprachen hohe Renditen von bis zu 18,25 Prozent pro Jahr und köderten Investoren mit regelmäßigen Vorabausschüttungen von bis zu elf Prozent jährlich. Das Kapital dieser Fonds wurde an die Cleantech Infrastructure Holding (CTIH) weitergeleitet, die unter der Leitung von Michael Sieg in asiatische Kraftwerke investierte.
Finanzielle Schwierigkeiten
Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss der CTIH aus dem Jahr 2021 verzeichnete einen Verlust von 90 Millionen Euro, während das Minus im Vorjahr bei 132 Millionen Euro lag. Die Wirtschaftsprüfer stellten einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 221 Millionen Euro fest. Trotz dieser finanziellen Schwierigkeiten sahen die Prüfer keine akute Insolvenzgefahr aufgrund eines Rangrücktritts der typisch stillen Gesellschafter, was bedeutet, dass die Fonds ihre Ansprüche gegen die Holding nicht durchsetzen können.
Recherchen des Handelsblatts haben also ergeben, dass alle Investments in die zehn Solarwerke liquidiert werden sollen.
Auswirkungen auf die Anleger
Die Machtlosigkeit der Fonds gegenüber der CTIH bedeutet für die Anleger, dass ihre Investitionen massiv gefährdet sind, so Rechtsanwalt Eser aus Stuttgart. Ohne einen Mechanismus zur Sicherung ihrer Millionen stehen die Anleger im Problemfall mit leeren Händen da.
Zukunftsaussichten und Bedenken
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 20 Jahre Erfahrung im Kapitalmarktrecht, befürchtet, dass die Bilanzen der Fonds weiter leiden werden, zumal diese zuletzt ohnehin hohe Millionenverluste aufwiesen.
Die Mandanten und die vom Herrn Rechtsanwalt Eser gehörten Anleger teilen durchgehend mit, dass sie aus den Investments so schnell wie möglich aussteigen wollen und nach Ausstiegsmöglichkeiten fragen.
Sie teilen weiter mit, dass sie zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht über alle Risiken und Nachteile aufgeklärt worden sind, ansonsten sie die streitgegenständliche Zeichnung nicht vorgenommen hätten.
Was können Anleger nun tun?
Die Beendigung der Kommanditbeteiligung ist zunächst einmal über die Erklärung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung möglich, wenn der Anleger zum Zeitpunkt des Beitritts vom Vermittler und/oder Berater fehlerhaft aufgeklärt und beraten worden bzw. getäuscht worden ist.
Insoweit muss der Vermittler den Anleger über alle relevanten Risiken und produktspezifischen Nachteile aufklären, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung, die hohen weichen Kosten, hohe Vermittlungsprovisionen und vieles mehr.
Kann insoweit dem Vermittler nur eine einzige Pflichtverletzung nachgewiesen werden, so führt dies bereits zur Rückabwicklung der Beteiligung und zu einem 100-prozentigen Schadensersatzanspruch.
Dies hat der BGH in jahrelanger Rechtsprechung mehrfach bestätigt.
Zusätzlich kann deswegen auch der Vermittler und/oder Berater auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Dies empfiehlt sich schon vor dem Hintergrund, dass Vermittler bzw. Berater über eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen müssen.
Eine weitere relativ komfortable Möglichkeit, sich von von der ratierlichen Kommanditeinlage zu trennen, besteht im Widerruf des Beitrittsvertrages in Gestalt des sog. "Widerrufsjokers".
Nach den Erfahrungen von hunderten geprüften Kreditverträgen und Beteiligungsverträgen bestehen nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser hier sehr hohe Chancen, aus den Verträgen noch mit einem blauen Auge rauszukommen.
Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.
Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.
Betroffene Fonds:
Cleantech (CTI 20)
Zweite Cleantech (CTI Vario D)
Dritte Cleantech (CTI 5 D)
Fünfte Cleantech (CTI 9 D)
Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
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Die ThomasLloyd Group hat im letzten Jahrzehnt zahlreiche Kapitalanlagen im sogenannten grauen Kapitalmarkt an deutsche Anleger vermittelt.
Unter anderem Genussrechte und sogenannte geschlossene Fondsbeteiligungen (GmbH & Co. KG).
Bei den geschlossenen Fonds-Beteiligungen, den Cleantechs-Fonds, haben Anleger in sogenannte saubere Technologien und erneuerbare Energien wie Biomasse und Solarenergie investiert.
Hierbei bestehen vier ThomasLloyd-Fonds sowie die ThomasLloyd Cleantech Holding GmbH, die Gesellschaft, über die alle Investitionen getätigt worden sein sollen.
Die Cleantech-Fonds lauten:
Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG.
Stiftung Warentest setzte drei der ThomasLloyd Infrastrukturfonds bereits auf die Warnliste Geldanlage.
Auch andere Produkte wie Genussscheine Global High Yield Fund 425 und 450 waren im Zusammenhang mit einer Zwangsumwandlung der Genussrechte in Aktien in die Schlagzeilen geraten.
Gegen die zur ThomasLloyd-Gruppe gehörende CT Infrastructure Holding Ltd. sind im Jahre 2023 vor verschiedenen deutschen Oberlandesgerichten weitere Gerichtsurteile ergangen, in denen die Gesellschaft zur Auszahlung von Ansprüchen aus Genussrechten an die klagenden Anleger verurteilt wurde.
Der BGH hat sogar kürzlich mit Urteil klargestellt, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind (Urteil vom 24.10.2023, Az. II ZR 211/21).
Bei den geschlossenen Fonds können den Anlegern im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zustehen. Dies deshalb, wenn sie bei Abgabe ihrer Beitrittserklärung nicht vollständig und zutreffend über alle Risiken und Nachteile aufgeklärt worden sind.
Hochaktuell hat in diesem Zusammenhang das Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 05.03.2024 einen Anlageberater auf Schadensersatz verurteilt, Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 05.03.2024, Az. 4 O 116/23). Die dort klagende Anlegerin hatte sich an den ThomasLloyd Fonds Zweite Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Dritte Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und Fünfte Cleantech lnfrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt.
Die auf Verbraucherschutz und Bankrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Eser vertreten bundesweit zahlreiche ThomasLloy-Anleger.
Die Mandanten von Rechtsanwalt Eser haben die Sorge, dass Sie mit Ihrem Investmet einen Totalverlust erleiden.
Die Mandanten und die vom Herrn Eser gehörten Anleger teilen durchgehend mit, dass sie nicht über alle Risiken und Nachteile aufgeklärt wurden ansonsten sie die streitgegenständliche Zeichnung nicht vorgenommen hätten.
Sie fragen nach Rückabwicklungs- bzw. Ausstiegsmöglichkeiten.
Nach den jahrzehntelangen Erfahrungen von Herrn Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, müssen in diesem Zusammenhang vor allem Rückabwicklungsmöglichkeiten wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung (außerordentliches Kündigungsrecht) und auch die Rückabwicklung durch den Widerrufsjoker (Haustürsituation bzw. Abschluss außerhalb geschlossener Geschäftsräume) geprüft werden.
Rückabwicklungsansprüche und Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen!
Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.
Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei zu verwenden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).
Liste Gesellschaften:
Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
ThomasLloyd Investments GmbH
DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH
CT Infrastructure Holding Limited
Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH