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Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Beratungssituation zeitnah prüfen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir, wie Sie Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können.

Für die außergerichtliche Beratung und Prüfung eines individuellen Falls biete ich eine pauschale Gebühr von 750 Euro brutto an. Diese umfasst die Analyse der Beratungssituation, die Prüfung potenzieller Schadensersatzansprüche sowie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Sollte im Anschluss eine außergerichtliche Vertretung erfolgen, wird die Beratungsgebühr anteilig auf die Geschäftsgebühr angerechnet. Dies gewährleistet eine transparente und faire Kostenstruktur.

Ergänzend bieten wir an, eigenständig eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzureichen, sofern diese mindestens drei Monate vor Zeichnung der Fondsanlage bestanden hat. Falls bereits eine Schadennummer vorliegt, beschleunigt dies den Prozess erheblich.

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie einer erfolgreichen Vertretung geschädigter Anleger in zahlreichen Fällen, insbesondere gegen Volks- und Raiffeisenbanken, bringe ich die notwendige Expertise und Durchsetzungsstärke mit, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Meine Tätigkeit zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz und eine klare Fokussierung auf den Schutz von Anlegern aus.

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Schutz für geschädigte Anleger des „Uni Immo ZBI Wohnen“-Fonds

Die erhebliche Abwertung des Immobilienfonds „Uni Immo ZBI Wohnen“ hat viele Anleger stark getroffen. Mit einem Vermögensverlust von über 860 Millionen Euro und einem Rückgang des Fondsvolumens um 17 Prozent stehen zahlreiche Privatanleger vor finanziellen Herausforderungen. Als erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht setze ich mich seit über 20 Jahren für die Rechte geschädigter Anleger ein – insbesondere in Fällen fehlerhafter Beratung durch Volks- und Raiffeisenbanken.

Was bedeutet die Fondsabwertung für Anleger?

Der Fonds, der schwerpunktmäßig in Mietwohnungen investiert, wurde im Juni 2024 massiv abgewertet. Viele Anleger vertrauten auf die Beratung ihrer Bank, die den Fonds oft als sichere und renditestarke Geldanlage beworben hat. Es stellt sich nun die Frage, ob die Beratung korrekt und vollständig durchgeführt wurde – oder ob Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können.

 

Meine Leistungen für geschädigte Anleger:

Ich biete geschädigten Anlegern eine umfassende Unterstützung, um ihre Ansprüche gegen die beratende Bank oder die Fondsgesellschaft zu prüfen und durchzusetzen:

  • Erstberatung und rechtliche Prüfung:
    Für eine Pauschale von 750 Euro brutto prüfe ich die Beratungssituation, kläre mögliche Schadensersatzansprüche und gebe eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.

  • Außergerichtliche Vertretung:
    Sollte eine außergerichtliche Vertretung notwendig sein, wird die gezahlte Beratungsgebühr auf die sogenannte Geschäftsgebühr angerechnet, um eine faire Kostenstruktur zu gewährleisten.

Bei der Beratung zu offenen Immobilienfonds hätten Anleger umfassend über die folgenden Risiken aufgeklärt werden müssen:

  • Marktrisiko: Anleger hätten über die Schwankungen im Immobilienmarkt und die Unsicherheiten hinsichtlich der Werthaltigkeit der Investitionen aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über die Möglichkeit, dass Immobilienwerte durch Markteinflüsse wie Zinsänderungen, Veränderungen der Nachfrage oder wirtschaftliche Krisen sinken könnten.

  • Liquiditätsrisiko: Ein offener Immobilienfonds unterliegt dem Risiko der eingeschränkten Liquidität, da Immobilien nicht kurzfristig verkauft werden können, um Anteile zurückzuzahlen. Anleger hätten darüber informiert werden müssen, dass in Krisenzeiten oder bei einer Marktabkühlung die Rücknahme von Fondsanteilen erschwert oder verzögert sein kann.

  • Abwertungsrisiko: Das Risiko, dass der Wert des Fondsvermögens durch unabhängige Gutachter oder Marktentwicklungen abgewertet wird, hätte ebenfalls thematisiert werden müssen. Insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Abwertungen von Immobilienfonds, wie im Fall des „Uni Immo ZBI Wohnen“-Fonds, wäre es wichtig, auf die potenziellen Auswirkungen von solchen Abwertungen hinzuweisen.

  • Anlagehorizont und Risiken der Kapitalbindung: Anleger müssen über die langfristige Kapitalbindung und die damit verbundenen Risiken informiert werden. Immobilienfonds sind nicht für kurzfristige Investitionen geeignet, und Anleger müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass ihre Mittel über längere Zeiträume gebunden sind.

  • Risikostreuung und Konzentration auf bestimmte Märkte: Anleger hätten auch über das Risiko der Konzentration von Investitionen auf bestimmte geografische Märkte oder Sektoren aufgeklärt werden müssen, das zu einer unzureichenden Risikostreuung führen kann.

Rechtsprechung des BGH (Bond-Rechtsprechung)

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Anleihen und sogenannten „Bond-Produkten“ hat immer wieder betont, dass Banken und Finanzdienstleister ihre Kunden nicht nur über die Chancen eines Produkts aufklären, sondern vor allem auch über die mit der jeweiligen Anlage verbundenen Risiken. Auch wenn die „Bond-Rechtsprechung“ in erster Linie Anleihen betrifft, lässt sich die grundlegende Forderung nach einer umfassenden, ausgewogenen Risikoaufklärung auf offene Immobilienfonds übertragen.

In mehreren Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass die Banken verpflichtet sind, ihre Kunden nicht nur auf die allgemeinen Risiken von Kapitalanlagen hinzuweisen, sondern auch auf spezifische Risiken, die für das jeweilige Produkt typisch sind. So hätte auch im Fall eines offenen Immobilienfonds auf die Besonderheiten und Risiken dieses Anlagetyps hingewiesen werden müssen, um den Anforderungen der ordnungsgemäßen Beratung zu genügen.

Sollte eine ausreichende Aufklärung über diese Risiken nicht erfolgt sein, könnten Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bestehen, ähnlich wie bei anderen Anlageformen, bei denen die Beratungspflichten verletzt wurden.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reicht Klage gegen ZBI Fondsmanagement GmbH ein – Falschinformation über Risikoindikator

Stuttgart, 15. Oktober 2024 – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Zusammenhang mit der Abwertung des offenen Immobilienfonds „Uni Immo: Wohnen ZBI“ Klage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH (Union Investment Gruppe) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.

 

Grund der Klage ist die möglicherweise falsche Angabe des Risikoindikators im Basisinformationsblatt des Fonds.

Im Juni 2024 informierte die ZBI Fondsmanagement GmbH die Anlegerinnen und Anleger, dass der Anteilspreis des Fonds um rund 17 Prozent herabgesetzt wurde, was zu einem Verlust von insgesamt etwa einer Milliarde Euro führte. Für viele Anleger kam dieser Verlust überraschend, da im Basisinformationsblatt des Fonds aus dem Dezember 2023 eine Risikokennzahl von 2 angegeben war. Diese Zahl deutete darauf hin, dass das Risiko möglicher Verluste als „gering“ einzustufen sei. Laut der Verbraucherzentrale hätte jedoch eine Risikokennzahl von mindestens 6 – was ein höheres Risiko für den Anleger bedeutet – erforderlich gewesen, um das tatsächliche Risiko des Fonds korrekt widerzuspiegeln.

Falsche Risikoeinschätzung durch ZBI Fondsmanagement GmbH

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kritisiert, dass die Risikokennzahl des „Uni Immo: Wohnen ZBI“-Fonds im Vergleich zu anderen Anlageprodukten – etwa ETFs auf kurzlaufende Staatsanleihen – viel zu niedrig angesetzt wurde. „Es ist geradezu absurd, dass Offene Immobilienfonds die gleiche oder sogar eine niedrigere Risikokennzahl haben sollen wie ETFs auf kurzlaufende deutsche Staatsanleihen“, so Nauhauser.

Die Risikokennzahl dient dazu, Anlegern eine Einschätzung über das Risiko ihrer Investition zu ermöglichen. Ein so niedriger Wert wie 2 bei einem offenen Immobilienfonds ist besonders irreführend, da er das tatsächliche Risiko der Anlage verharmlost. Laut Nauhauser sei es ein systemisches Problem, dass viele offene Immobilienfonds ein Risiko widerspiegeln, das nicht mit der angegebenen Kennzahl übereinstimmt. „Die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Immobilienpreise folgen naturgemäß auf Jahre fallender Preise, wie wir es derzeit erleben. Das hat zu signifikanten Verlusten für viele Anleger geführt.“

Erhebliches Risiko bei offenen Immobilienfonds

Seit etwa drei Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien um rund 20 Prozent und für Gewerbeimmobilien um etwa 16 Prozent gefallen. Die Anteilspreise der offenen Immobilienfonds stiegen und fielen jedoch nicht parallel zu den tatsächlichen Marktpreisen, was das tatsächliche Risiko der Anlage verzerrte und für viele Anleger nicht ausreichend transparent war.

Rechtliche Unterstützung durch erfahrene Kanzlei

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich betroffenen Anlegern zur Verfügung, um ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.

„Maximaler Einsatz für Ihr Recht – Ihr Weg zu Schadensersatz beginnt hier.“

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