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Kündigung eines Grundstückskredits und Vollstreckung aus Grundschulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit vorweg: Wehren Sie sich!

Bei einer drohenden Kündigung Ihres Kredits oder einer bevorstehenden Vollstreckung in Ihr Grundstück müssen Sie nicht tatenlos zusehen. Solche Situationen können jedem widerfahren – vom Privathaushalt bis hin zu großen Unternehmen. Schämen Sie sich nicht, sondern handeln Sie frühzeitig. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, können und sollten Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.

Wichtiger Hinweis zur Kündigung einer Grundschuld durch die Bank

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, bei der Kündigung einer Grundschuld eine Frist von sechs Monaten einzuhalten.

 

Doch Vorsicht: Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Berufserfahrung, droht in den meisten Fällen bereits unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist die Zwangsvollstreckung.

Um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Immobilie zu schützen, ist es essenziell, frühzeitig einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu beauftragen. Als Experte auf diesem Gebiet handelt Rechtsanwalt Eser proaktiv, um:

  1. Die Rechtslage zu prüfen: Klärung, ob die Kündigung der Grundschuld rechtlich gerechtfertigt ist.

  2. Sicherungsverträge zu überprüfen: Schutz vor unzulässigen Verwertungsmaßnahmen.

  3. Verhandlungen mit der Bank aufzunehmen: Ziel ist es, die drohende Vollstreckung abzuwenden und eine außergerichtliche Lösung zu finden.

 

Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann entscheidend sein, um negative Folgen wie die Versteigerung Ihrer Immobilie zu vermeiden.

 

Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – handeln Sie jetzt!

Hinweis: Wenn es zur Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung kommt, wird die Lage schwieriger. Deutsche Gerichte prüfen in der Regel nicht, ob die Bank eine berechtigte Forderung hat, ob die Kündigung rechtmäßig war oder ob die Bank berechtigt ist, persönlich und dinglich gegen Sie vorzugehen. Stattdessen werden Sie auf die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage verwiesen – ein Verfahren, das oft hohe Kosten verursacht und sich über Jahre ziehen kann.

Wenn eine Bank eine Grundschuld kündigt, den zugehörigen Immobiliendarlehensvertrag jedoch nicht, können unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Im Folgenden werden mögliche Gründe erläutert:

1. Sicherungszweck der Grundschuld

Die Grundschuld dient der Absicherung eines Darlehens. Wenn die Bank Zweifel an der Werthaltigkeit ihrer Sicherheit hat – z. B. bei sinkenden Immobilienwerten – kann sie die Grundschuld kündigen, um sich rechtlich eine bessere Position zu verschaffen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Darlehensvertrag ebenfalls sofort gekündigt wird.

  • Rechtsgrundlage: Die Grundschuld ist ein abstraktes Sicherungsrecht und kann unabhängig vom Darlehen behandelt werden.

  • Ziel der Bank: Schutz vor einer möglichen Verschlechterung der Besicherung.

 
2. Verzögerte oder unregelmäßige Zahlungen

Wenn der Darlehensnehmer wiederholt Zahlungen verspätet oder unregelmäßig leistet, aber die Rückstände nicht so gravierend sind, dass sie eine Kündigung des Darlehensvertrags rechtfertigen, kann die Bank die Grundschuld kündigen, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen.

  • Vorteil der Bank: Die Grundschuldkündigung signalisiert dem Schuldner die Möglichkeit einer späteren Zwangsvollstreckung, ohne das Vertragsverhältnis sofort zu beenden.

 
3. Sicherung von Ansprüchen

Die Bank könnte die Grundschuld kündigen, um andere, nicht durch das Darlehen gedeckte Forderungen zu sichern. Möglicherweise gibt es Nebenkosten oder Gebühren, die der Darlehensnehmer nicht beglichen hat.

  • Beispiel: Nicht gezahlte Bearbeitungsgebühren, Versicherungskosten oder Kontogebühren.

  • Maßnahme: Kündigung der Grundschuld als Druckmittel, ohne den Hauptdarlehensvertrag zu kündigen.

 
4. Vorbereitung auf eine spätere Verwertung

Eine Bank könnte zunächst die Grundschuld kündigen, um die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Verwertung der Immobilie zu schaffen. Eine sofortige Kündigung des Darlehensvertrags wäre nicht zwingend notwendig, insbesondere wenn sich die Bank eine außergerichtliche Einigung wünscht.

  • Ziel: Schrittweise Durchsetzung ihrer Rechte, um den Schuldner zu einer Lösung zu bewegen.

 
5. Taktische Gründe

Die Bank könnte aus taktischen Gründen vorgehen, insbesondere um den Schuldner zu einer Nachverhandlung, einer Umschuldung oder einer zusätzlichen Sicherheit zu bewegen.

  • Beispiel: Aufforderung an den Schuldner, zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen.

 
6. Trennung von Sicherung und Forderung

Rechtlich ist die Grundschuld vom Darlehensvertrag unabhängig. Sie bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen abbezahlt ist. Die Bank kann daher mit der Grundschuld unabhängig operieren, solange der Sicherungszweck gegeben ist.

 
Fazit

Die Kündigung der Grundschuld ist ein erster rechtlicher Schritt, der die Bank in die Lage versetzen soll, ihre Ansprüche besser durchzusetzen, ohne den Darlehensvertrag direkt zu beenden. In der Regel wird die Bank den Darlehensvertrag erst dann kündigen, wenn erhebliche Zahlungsrückstände oder andere gravierende Vertragsverletzungen vorliegen.

Wenn du in einer solchen Situation bist, ist es ratsam, die Details der Grundschuld und des Darlehensvertrags genau zu prüfen und gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Warum der Sicherungsvertrag für die rechtliche Prüfung unerlässlich ist!

Der Sicherungsvertrag ist ein zentrales Dokument, das die Rechte und Pflichten zwischen Darlehensnehmer und Kreditgeber im Zusammenhang mit der Bestellung und Nutzung einer Grundschuld festlegt. Er konkretisiert, zu welchem Zweck die Grundschuld bestellt wurde und welche Forderungen durch sie abgesichert sind.

Für eine umfassende rechtliche Prüfung und Beratung ist die Vorlage des Sicherungsvertrags zwingend erforderlich.

Nur so kann sichergestellt werden, dass:

  • Die rechtliche Grundlage geprüft wird: Der Sicherungsvertrag klärt, ob die Bank ihre Rechte aus der Grundschuld korrekt wahrnimmt.

  • Missbrauch verhindert wird: Der Vertrag schützt Sie vor einer unberechtigten Verwertung der Grundschuld durch die Bank.

  • Ihre Rechte gewahrt bleiben: Rückgewähransprüche oder andere vertragliche Regelungen können ohne den Sicherungsvertrag nicht geltend gemacht werden.

  • Transparenz geschaffen wird: Wir prüfen, ob die Bank im Einklang mit den getroffenen Vereinbarungen handelt.

 

Die Überprüfung des Sicherungsvertrags durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist ein wesentlicher Schritt, um Ihre Rechte zu schützen und mögliche Ansprüche durchzusetzen. Reichen Sie daher unbedingt den vollständigen Sicherungsvertrag ein, um eine fundierte rechtliche Einschätzung zu ermöglichen.

Über uns – Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung – insbesondere bei Themen rund um Grundschulden, Kreditkündigungen und Zwangsvollstreckungen.

 

Seit 2004 bin ich Anwalt und seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und habe in dieser Zeit zahlreiche Mandanten erfolgreich bei komplexen Streitigkeiten mit Banken und Finanzinstituten vertreten. Meine umfangreiche Expertise ermöglicht es mir, Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durchzusetzen.

Darüber hinaus war ich fast 20 Jahre lang als nebenberuflicher  Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig. Im Studiengang Finanzdienstleistungen habe ich zukünftige Bankfachleute in rechtlichen Aspekten des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgebildet und mein Wissen an die nächste Generation von Fachkräften weitergegeben.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung und meiner Leidenschaft für das Bankrecht. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen angehen.

Zwangsvollstreckung aus Grundschulden – ein komplexes Problem

Die rechtliche Praxis bei der Vollstreckung aus Grundschulden ist seit Jahren umstritten. Obwohl es juristische Publikationen und wegweisende Urteile – unter anderem des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – gibt, fehlen bis heute bahnbrechende Verfahren, die diese Praxis grundlegend ändern könnten. Ein Grund hierfür sind die erheblichen Kosten und Risiken für Betroffene.

 

Aktuell wird jedoch ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt, das möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof (BGH) und zum EuGH gehen könnte. Dieses Verfahren könnte eine neue Rechtsgrundlage schaffen und die Rechte der Schuldner bei Grundschuldvollstreckungen stärken.

Lösungen bei finanziellen Notlagen

Wenn Sie Ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können:

  1. Frühzeitig handeln: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Bank auf. In vielen Fällen können Stundungen, Ratenreduzierungen oder andere Lösungen gefunden werden.

  2. Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente – Kreditverträge, Gesprächsnotizen, E-Mails und Schriftverkehr mit der Bank.

  3. Rechtliche Beratung einholen: Suchen Sie so früh wie möglich den Rat eines erfahrenen Anwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir prüfen Ihre Situation umfassend und klären, ob die Kündigung rechtmäßig war.

  4. Klagewege prüfen: Ob Vollstreckungsabwehrklage, Rückabwicklung des Vertrags oder andere Maßnahmen – wir erarbeiten die beste Strategie für Sie.

 
Wie wir Ihnen helfen können
  • Prüfung der Kündigungsgründe: Wir analysieren, ob die Kündigung rechtlich haltbar ist.

  • Rechtsmittel gegen Zwangsvollstreckung: Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen, falls diese unrechtmäßig sind.

  • Verhandlung mit der Bank: Oftmals lassen sich außergerichtliche Lösungen erzielen, die Ihre Belastung mindern.

  • Gerichtliche Vertretung: Sollte es notwendig sein, setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch – mit klarer Strategie und langjähriger (20 Jahre) Erfahrung.

 
Nehmen Sie Kontakt auf

Wenn Ihnen die Kündigung eines Grundstückskredits oder eine drohende Zwangsvollstreckung bevorsteht, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden.

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