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Daimler im Dieselskandal; OLG Celle will detailliert Auskunft vom KBA

Autorenbild: RA Eser
RA Eser
1. Juni 2021
1 Min. Lesezeit

Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das OLG Celle gegen Daimler am 10.06.2021 nun eine prozessleitende Verfügung erlassen.

Das Gericht fordert das KBA nun auf, sich umfangreich zu Erkenntnissen der Behörde zu Abschalteinrichtungen in einem GLK 220 CDI zu äußern und insbesondere Erkenntnisse zur Verwendung von Thermofenster, Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und zur Reduzierung oder Abschaltung des AGR-Systems zu veröffentlichen. In dem Verfahren geht es um dem Motor mit der Nr. OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Modell ist von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen.


Das Oberlandesgericht Celle legte der Daimler AG im Rahmen der sie treffenden sog. sekundären Darlegungslast auf, nun endlich Stellung zur Funktionsweise der beanstandeten Abschalteinrichtungen zu nehmen (Az.: 7 U 287/20).


Daimler soll mitteilen, welche Funktionen das KBA konkret als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert hat und den Rückruf der Behörde vorlegen. Darüber hinaus muss Daimler darlegen, welche Angaben zu den beanstandeten Funktionen im Typengenehmigungsverfahren sowie zum Thermofenster gemacht wurden.



 
 
 

1 Kommentar


mepovapelut827
18. Mai

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