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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser

Ihr Anwalt für Bonussysteme und Bonusklagen

Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Seite, wenn es um Fragen zu Bonussystemen und Bonusklagen geht. Bonussysteme sind in vielen Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Vergütung, doch oft gibt es Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Anspruchsvoraussetzungen, Berechnung oder Auszahlung. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen von Bonussystemen und vertrete Sie entschlossen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ob es um die Verweigerung eines Bonus, fehlerhafte Berechnungen oder unklare Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag geht – ich setze mich dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und spezialisierte Expertise im Arbeitsrecht, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.

Ich habe seit 2004 Tausende Mandanten in Verfahren gegen unzählige Kapitalanlagegesellschaften, Banken, Sparkassen und auch verschiedenste  Arbeitgeber bundesweit vertreten.

 

​Insoweit können Sie auch insoweit von meinen Erfahrungen und meinem Expertenwissen profitieren.

Häufig führt schon die außergerichtliche Vertretung des Mandanten zum Erfolg, wenn beispielsweise der Arbeitgeber variable Gehaltsbestandteile wie Prämien, Gratifikationen, Boni, Tantiemen oder Provisionen nicht oder nicht wie zugesichert auszahlt.

 

Sollte wider Erwarten eine außergerichtliche schnelle Lösung nicht möglich sein, werden wir für unsere Mandanten, zum Beispiel im Rahmen einer sogenannten Stufenklage, auch gerichtlich aktiv.

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Bonussysteme und Unterstützung

Für Arbeitnehmer und Führungskräfte sind Bonussysteme oft ein wesentlicher Bestandteil ihrer Gesamtvergütung, doch Streitigkeiten und Missverständnisse sind nicht selten,  so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser.

Rechtsanwalt Eser, der seit über 20 Jahren im Arbeitsrecht tätig ist, vertritt insbesondere Führungskräfte von Banken und Sparkassen bei Fragen rund um Bonussysteme und Bonusklagen. 

Dank seiner langjährigen Praxiserfahrung kennt er die typischen Probleme und Herausforderungen, die in solchen Fällen auftreten, aus erster Hand. Ob es um unklare Bonusregelungen, die Verweigerung von Boni oder unfaire Kürzungen geht – Rechtsanwalt Eser weiß genau, wie er diese Anliegen erfolgreich durchsetzen kann. Seine fundierte Expertise ermöglicht es ihm, maßgeschneiderte Lösungen für seine Mandanten zu finden und ihre Ansprüche effektiv zu verteidigen.

Die deutsche Rechtsprechung erkennt nämlich an, dass Arbeitnehmer trotz vertraglich formulierter „Freiwilligkeit“ einen Anspruch auf Bonuszahlungen haben können, insbesondere dann, wenn der Bonus regelmäßig gezahlt wurde oder vertraglich vereinbart ist. 

Arbeitgeber sind verpflichtet, transparente und objektive Kriterien für die Bonusvergabe zu schaffen und dürfen Boni nicht willkürlich verweigern, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser.

Anspruch auf Bonuszahlung: Rechtsprechung im Überblick
Die Rechtsprechung zum Anspruch auf Bonuszahlungen hat in den letzten Jahren klare Leitlinien entwickelt, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von Bedeutung sind. Trotz vertraglicher Formulierungen wie „freiwillige Leistung“ oder „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ kann ein Anspruch auf Bonuszahlungen bestehen, . 

Hier einige zentrale Entscheidungen der deutschen Arbeitsgerichte:


1.    Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 13. November 2013 – 10 AZR 848/12
Das BAG stellte klar, dass die regelmäßige Zahlung eines Bonus auch dann einen Anspruch des Arbeitnehmers begründen kann, wenn die Vereinbarung ursprünglich als „freiwillig“ bezeichnet wurde. Werden Boni über mehrere Jahre hinweg regelmäßig gezahlt, entsteht eine betriebliche Übung, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung begründet.
2.    Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20. März 2013 – 10 AZR 8/12
In diesem Urteil entschied das BAG, dass Bonusregelungen klar und transparent sein müssen. Unklare Formulierungen oder pauschale Regelungen, die den Bonus von nicht nachvollziehbaren Bedingungen abhängig machen, gehen zulasten des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Bonus hat, wenn der Arbeitgeber die Bedingungen nicht hinreichend spezifiziert.
3.    Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2019 – 11 Sa 319/18
Das LAG Düsseldorf urteilte, dass ein vertraglich vereinbarter Bonusanspruch nicht einseitig vom Arbeitgeber gestrichen werden kann. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Bedingungen, die für die Auszahlung des Bonus notwendig sind, nicht erfüllt wurden. Eine willkürliche Streichung des Bonus ist unzulässig.
4.    Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 26. September 2007 – 10 AZR 569/06
In diesem Urteil hob das BAG hervor, dass selbst wenn ein Bonus von der „freien Entscheidung des Arbeitgebers“ abhängig gemacht wird, diese Entscheidung nicht willkürlich getroffen werden darf. Der Arbeitgeber muss objektive Kriterien anwenden, um eine Bonuszahlung zu verweigern. Ein Missbrauch der Entscheidungsmacht kann dazu führen, dass der Bonusanspruch des Arbeitnehmers gerichtlich durchgesetzt wird.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15. November 2023, Az. 10 AZR 288/22

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15. November 2023 (Az. 10 AZR 288/22) bringt wichtige Klarstellungen zu Bonuszahlungen bei Eigenkündigung.

 

Im verhandelten Fall ging es um die Wirksamkeit von Stichtagsklauseln in Bonusvereinbarungen, die bei Eigenkündigung den Anspruch auf einen Bonus ausschließen.

Kern des Urteils: Der Arbeitnehmer forderte einen Bonus für das Fiskaljahr 2019/2020, obwohl er selbst gekündigt hatte. Laut Betriebsvereinbarung bestand jedoch kein Anspruch bei Eigenkündigung vor Ende des Fiskaljahres. Das BAG entschied, dass solche Stichtagsregelungen unwirksam sein können, da sie erbrachte Arbeitsleistungen nicht angemessen berücksichtigen und unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit eingreifen.

Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere bei Eigenkündigungen, und empfiehlt, Arbeitsverträge auf solche Klauseln zu überprüfen.

Fazit: Das Urteil des BAG betont den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die faire Ausgestaltung von Bonusvereinbarungen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Anwaltsprofil:

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser  Arbeitnehmern und Führungskräften zur Seite, um ihre Ansprüche auf Boni und variable Vergütungen rechtssicher durchzusetzen. 

Rechtsanwalt Eser vertritt unter anderem Führungskräfte von Banken und Sparkassen in Fragen zu Bonussystemen und Bonusklagen. 

Rechtsanwalt Eser unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Bonuszahlungen. 

In der oft komplexen und strittigen Materie der Bonussysteme in der Finanzbranche setzt sich Rechtsanwalt Eser für die Rechte von Führungskräften ein, insbesondere wenn es um ungerechtfertigte Kürzungen oder Verweigerungen von Boni geht. 

Seine Expertise bietet individuelle Lösungen und eine durchsetzungsstarke Vertretung, um faire und leistungsbezogene Vergütungen zu sichern.


Leistungsumfang meiner Beratung zu Bonussystemen:


•    Rechtsprüfung von Bonussystemen: Ich unterstütze meine Mandanten bei der Überprüfung der Bonusregelungen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, um sicherzustellen, dass die Bonusstrukturen transparent und rechtssicher sind.
•    Vertretung bei Bonusklagen: Wenn Boni verweigert oder gekürzt werden, vertrete ich Arbeitnehmer und Führungskräfte vor Gericht, um ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
•    Verhandlung individueller Bonusvereinbarungen: Gerade bei Führungskräften und leitenden Angestellten verhandle ich maßgeschneiderte Bonusregelungen, die faire und leistungsbezogene Vergütungen sichern.


Mit meinem spezialisierten Know-how im Arbeitsrecht stelle ich sicher, dass meine Mandanten ihre Rechte vollständig wahrnehmen und ihre Boni in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Ich lade alle Betroffenen ein, sich über ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ob außergerichtlich oder im Rahmen einer Bonusklage.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Eser bietet einen kostenlosen Online-Check zur Ermittlung von Ansprüchen an und unterstützt betroffene Führungskräfte unabhängig von ihrem Wohnort.

Kontakt

+49 (0) 711 217235-0

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