Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Ulm am 17.07.2021 die VW AG auf Schadenersatz, gegen Rückgabe eines abgasmanipulierten VW-Tiguan 2.0 TDI (Motortyp EA 189), verurteilt (Az.: 6 O 132/20). Das Landgericht Ulm sah eine Restschadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB als begründet an.
Lediglich die Händlermarge und die bisher gefahrenen Kilometer wurde von dem eingeklagten Kaufpreis abgezogen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Diese über den Einzelfall hinausreichende Entscheidung, hat Rechtsanwalt Eser erstritten.
Das bahnbrechende an dieser Entscheidung ist hierbei, dass die Klage erst 2020 eingereicht worden ist.
Obwohl die Klage also erst 2020 eingereicht worden ist, bekommt der Kläger nun 27.736,47 €, gegen Rückübergabe des abgasmanipulierten VW Tiguan, zurück.
Auch wenn der ursprüngliche deliktische Schadensersatzanspruch (nach 3 Jahren) verjährt sein sollte, so hilft hier § 852 BGB mit einer 10-jährigen Verjährungsfrist ab Kauf des abgasmanipulierten Fahrzeugs.
Zigtausende VW – Fahrer könnten danach noch Klage gegen VW einreichen.
Insoweit sollte angemerkt werden, dass auch andere Gerichte die VW AG auf der Grundlage des sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB aktuell verurteilen.
Hierbei sind insbesondere die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart zu erwähnen, die ebenfalls entschieden haben, dass ein Schadensersatzanspruch gegen VW gemäß § 852 BGB besteht.
Beim Restschadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB tritt die Verjährung nicht bereits drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs, sondern erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs ein. Nach § 852 BGB muss auch derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser können VW-Kunden die bisher nichts unternommen haben, ohne nennenswertes Risiko bei Vorlage einer Rechtsschutzzusage, Schadenersatzansprüche gegen VW einklagen.
Eser Rechtsanwälte bietet bundesweit eine kostenlose Erstberatung an. Sprechen Sie uns an.
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