Das OLG Köln hat mit Urteil vom 27. August 2021 die Audi AG wegen Abgasmanipulation zu Schadensersatz verurteilt. Betroffen war ein Porsche Cayenne (Az.: 19 U 107/20).
Als Herstellerin der Motoren haftet nämlich die Audi AG auch für unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Konzernschwester Porsche.
Betroffen sind hier vor allem die Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Liter Hubraum.
Diese wurden bzw. werden innerhalb des VW-Konzerns von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Die Motoren kamen in diversen Audi-Modellen und auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen verpflichtenden Rückruf an.
Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Köln verurteilte die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs und die Audi AG als Herstellerin des Motors als Gesamtschuldner zu Schadenersatz.
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