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Primus Insolvenz

Ihre Anlegerschutzkanzlei ESER LAW

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an!


Das Amtsgericht München hat am 24.02.2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG eröffnet (Az. 1542 IN 487/23). Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl ist insoweit zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. 

Die PRIMUS Concept Unternehmensgruppe ist als Bauträger und Projektentwickler tätig. Neben dem Verkauf von Immobilien sammelte die Primus Concept Gruppe über Nachrangdarlehen und Crowdfunding Geld insbesondere von Kleinanlegern ein.

Insgesamt zählen mehr als 80 Unternehmen zu dieser Gruppe.  Nach einem Bericht des Handelsblatts wird der Insolvenzverwalter zunächst alle Primus-Projekte prüfen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Inhaber der gleichnamigen Anlegerschutzkanzlei ESER LAW, 18 Jahre erfolgreich am Markt, sollten betroffene Anleger alle in Betracht kommenden Ansprüche durch eine auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei überprüfen lassen. 

Neben der Prüfung potentieller Schadensersatzansprüche helfen wir im Falle einer Insolvenz, etwa bei der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle.

Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung?
Sollten bei der Vermittlung von Nachrangdarlehen nicht über sämtliche relevanten und produktspezifischen Besonderheiten und Risiken aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Berater.


Inhaber von Nachrangdarlehen können sich bei einer Schadensersatzklage wegen Falschberatung und fehlerhafte Aufklärung nämlich auf eine mehr 20 Jahre gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berufen und beziehen.


Vermittler und Berater müssen nämlich vollständig und zutreffend über sämtliche Risiken und produktspezifische Besonderheiten aufklären. Auch über die zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung evtl. bestehenden negativen Presseberichte muss grundsätzlich aufgeklärt werden.


Erfolgte hierzu keine zutreffende Aufklärung, steht dem Inhaber eines Nachrangdarlehen oder eines sonstigen Wertpapiers dann ein Schadensersatzanspruch auf 100-prozentige Rückabwicklung zu.

Gerne können Sie für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung den Kontakt mit der Kanzlei Eser Rechtsanwälte aufnehmen


Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Ar-beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereines. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser hat sich seit 18 Jahren auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger spezialisiert.


Darüber hinaus lehrt er jahrelang im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenbe-ruflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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